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M 4 Der Kommandant der Stadt Jena gibt bekannt. Die Bekanntmachung erschien am 20. Juni 1953 in der Jenaer „Volkswacht“ und wurde auch in anderen Zeitungen verbreitet. Zu Alfred Diener siehe M 6. M 6 Gedenktafel an den 17. Juni 1953 in Jena. Die Tafel wurde am 14. Juni 2001 am Hauptgebäude der Sparkasse in Richtung Löbdergraben angebracht. Der Schlosser Alfred Diener (geb. 1927) hatte sich an den Aktionen in Jena beteiligt. Am 18. Juni 1953 wurde er als „Rädelsfüher des faschistischen Putsches“ durch ein Sondergericht der Sowjetischen Militärverwaltung in Weimar zum Tode ver urteilt und standrechtlich erschossen. Urteil und Vollstreckung wurden öffentlich über Lautsprecherwagen, Rundfunk und Zeitungen bekanntgegeben. M 5 Agenten und Provokateure In einem DDR-Geschichtsbuch von 1983 für die Klasse 10 heißt es: Am 17. Juni 1953 gelang es Agenten verschiedener imperialistischer Geheim dienste, die von West-Berlin aus zahlreich in die Hauptstadt und einige Bezirke der DDR eingeschleust worden waren, in der Hauptstadt und in verschiedenen anderen Orten der Republik einen kleinen Teil der Werktätigen zu zeitweiligen Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen zu bewegen. In einigen Städten plünderten Gruppen von Provokateuren und Kriminellen. Sie legten Brände, rissen Transparente herunter, misshandelten und ermordeten Funktionäre der Arbeiterbewegung, holten verurteilte Kriegsverbrecher aus Gefängnissen und forderten den Sturz der Arbeiter-und-BauernMacht. Doch der junge sozialistische Staat bestand unter Führung der Partei auch diese Belastungsprobe. Die Mehrheit der Arbeiterklasse und der Bevölkerung stand zu ihrem Staat. […] Durch das entschlossene Handeln der fortgeschrittensten Teile der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten gemeinsam mit sowje tischen Streitkräften und bewaffneten Organen der DDR brach der konterrevolutionäre Putsch innerhalb von 24 Stunden zusammen. Der Versuch, die DDR und den Sozialismus auf deutschem Boden gewaltsam zu beseitigen, war gescheitert. Rudolf Dau u. a., Geschichte. Lehrbuch für Klasse 10, Berlin (Ost) 1983, S. 129 f. M 7 Gesetz über den „Tag der deutschen Einheit“ Am 3. Juli 1953 verabschiedet der Deutsche Bundestag mit allen Stimmen gegen die der Kommunisten folgendes Gesetz, das am 4. August in Kraft tritt und bis 1990 gültig bleibt. Am 17. Juni 1953 hat sich das deutsche Volk in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin gegen die kommunistische Gewaltherrschaft erhoben und unter schweren Opfern seinen Willen zur Freiheit bekundet. Der 17. Juni ist dadurch zum Symbol der deutschen Einheit in Freiheit geworden. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1: Der 17. Juni ist der Tag der deutschen Einheit. § 2: Der 17. Juni ist gesetzlicher Feiertag. § 3: Diese Gesetz gilt […] auch im Lande Berlin. § 4: Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I, S. 778 5 10 15 20 5 1. Erläutere die Motive für die Bekanntmachung (M 4). 2. Prüfe die Darstellung zum 17. Juni im DDR-Lehrbuch (M 5), beachte dabei auch die Wortwahl. Erläutere die Absicht des Textes. 3. Die Gedenktafel (M 6) wurde 2001 angebracht. Informiere dich, warum dies erst so spät möglich war. 4. Bewerte das Gesetz über den „Tag der deutschen Einheit“ aus der Sicht der Zeitgenossen in der DDR und der Bundesrepublik (M 7). 217Mit Material arbeiten 31013_1_1_2015_164_227_kap4.indd 217 26.03.15 15:31 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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