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Länderfi nanzausgleich: im Grundgesetz verankerte Regelung. Danach leisten Bundesländer mit höheren Steuereinnahmen (Geberländer) Ausgleichszahlungen an Länder mit geringerem Steueraufkommen (Nehmerländer) Literaturtipp: Dirk Laabs, Der deutsche Goldrausch. Die wahre Geschichte der Treuhand, München 42012 388 Die Überwindung der deutschen Teilung in der „friedlichen Revolution“ von 1989 Zweistaatlichkeit und Wiedervereinigung: Folgen für die Gegenwart Von der Euphorie ... Den Beitritt der DDR zur Bundes republik 1990 feierten die meisten Ostdeutschen euphorisch. In Westdeutschland gab man sich einige Zeit der Illusion hin, mit Milliardentransfers aus öffentlichen Kassen und privaten Investitionen die neuen Bundesländer in wenigen Jahren in „blühende Landschaften“ (Helmut Kohl) verwandeln zu können. Nach der unerwarteten Überwindung der staatlichen Teilung Deutschlands freute man sich im Osten über die neu gewonnene Freiheit, die jedoch alsbald zur Selbstverständlichkeit wurde. Zugleich träumten viele von einem zweiten Wirtschaftswunder, dieses Mal in Ostdeutschland. Doch der Systemwechsel von der zentralen Planwirtschaft zur Sozialen Marktwirtschaft erwies sich als kompliziert. Mit der Wirtschafts-, Währungsund Sozialunion vom Juli 1990 erhielten die Ostdeutschen die sehnlich erwartete D-Mark einschließlich eines für die Bürger sehr günstigen Umtauschverhältnisses. So konnten sich die Menschen zwar die begehrten Artikel aus dem Westen kaufen, doch die eigenen Produkte verteuerten sich auf dem Weltmarkt erheblich und die Wirtschaftsbeziehungen zu den Ostblockstaaten brachen weg. Die meisten der ehemaligen Staatsbetriebe waren veraltet und unproduktiv, ihre Produkte interna tional nicht konkurrenzfähig. ... zur Ernüchterung Im Auftrag der letzten Volkskammer der DDR übernahm die Treuhandanstalt im Sommer 1990 rund 8 500 Staatsunternehmen mit 45 000 Einzelbetrieben und 4,1 Millionen Beschäftigten, um sie nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sanieren, zu privatisieren oder stillzulegen. Durch die Übernahme der Altschulden der früheren DDR-Betriebe und Finanzhilfen aller Art für private Investoren hinterließ die Treuhandanstalt Ende 1994 140 Milliarden Euro Schulden, die den Bundeshaushalt seither jährlich mit etwa 8,7 Milliarden Euro belasten. An direkten Aufbauhilfen stellte zunächst der „Fonds Deutsche Einheit“ von 1990 bis 1994 umgerechnet rund 82 Milliarden Euro für die ostdeutschen Länder und Kommunen zur Verfügung. Der „Solidarpakt I“ von 1995 sorgte für die Aufnahme der neuen Bundesländer in den regulären Länderfi nanzausgleich. Weiter erhielten die neuen Länder von 1995 bis 2001 Sonderleistungen des Bundes über umgerechnet 105 Milliarden Euro. Der „Solidarpakt II“ sieht bis 2019 nochmals Sonderzahlungen von 105 Milliarden Euro für Infrastruktur und Unternehmensförderung vor. Hinzu kommen 51 Milliarden Euro an Investitionshilfen des Bundes und der EU. Trotz aller Anstrengungen stieg die Arbeits losigkeit dramatisch an – seit 1992 jeweils auf das Doppelte des westdeutschen Niveaus (u M1). Ernüchterung und Enttäuschung machten sich breit. Die meisten Ostdeutschen mussten nicht nur ihr Alltagsleben neu ordnen und sich einer Fülle neuer gesetzlicher Regeln vom Kindergarten bis zur Altersvorsorge anpassen, vielen fehlte mit einem Mal die lenkende Hand des Staates, sie mussten lernen, sich selbst um ihr Fortkommen zu bemühen, sie fühlten sich deklassiert und von den „Wessis“ überrollt (u M2). i „Und zugenäht.“ Zeichnung von Borislav Sajtinac im „Zeitmagazin“ vom 13. April 1990. p Zeigen Sie auf, mit welchen Mitteln der Zeichner die Probleme der Wiedervereinigung vorwegnimmt. 4677_1_1_2015_362-397_Kap10.indd 388 17.07.15 12:15 Nu r z u Pr üf z ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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