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1916.6 Fallbeispiel eines EU-Rechtsaktes – die Tabakrichtlinie Kontra: Das Plain Packaging ist unverhältnismäßig Als gesundheitspolitische Maßnahme ist das sogenannte Plain Packaging unverhältnismäßig. Bis heute fehlen verlässliche Belege, dass die Konsumenten durch unansehnliche Einheitsverpackungen oder Bildwarnhinweise auf Tabakprodukten weniger rauchen würden. Die Einführung von Einheitsverpackungen spielt in erster Linie Zigarettenschmugglern und -fälschern in die Hände, da es für sie einfacher würde, mit gefälschten Tabakprodukten Geld zu verdienen. Gleiches gilt für den Nachweis, dass die Gestaltung der Verpackung insbesondere Kinder und Jugendliche zum Rauchen verleitet. Eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt, dass nur noch 13 Prozent der 12bis 17-Jährigen in Deutschland zur Zigarette greifen. Damit hat sich der Anteil der jugendlichen Raucher von 28 Prozent im Jahr 2001 bis heute mehr als halbiert. Dieser Rückgang kann mit Sicherheit als Erfolg vorbeugender Programme und Aufklärung gewertet werden. Ein konsequenter Vollzug des bestehenden gesetzlichen Abgabeverbotes an Minderjährige, Aufklärungskampagnen in Schulen und andere Präventionsmaßnahmen sind aus unserer Sicht die geeigneteren und wirkungsvolleren Mittel, um über die Risiken des Rauchens zu informieren und den gesundheitspolitischen Forderungen nach einer Reduzierung des Tabakkonsums Rechnung zu tragen. Hinzu kommt außerdem ein rechtlicher Aspekt: Marken sind in allen Branchen ein wertvolles Geschäftsvermögen. Tabakprodukte sind legale Produkte, und daher müssen sämtliche grundlegenden Rechtsprinzipien beachtet werden, die für alle legalen Produkte und ihre Hersteller gelten. Insbesondere wäre ein Verbot der Nutzung der Markenrechte unvereinbar mit dem im Grundgesetz garantierten Eigentumsschutz. Dieser ist in Deutschland viel umfassender geregelt als in Australien, wo Einheitsverpackungen für Tabakprodukte Ende des Jahres eingeführt werden. Marianne Tritz, Das Plain Packaging ist unverhältnismäßig, in: © fos/aerzteblatt.de, Pro und Kontra: Sollen auch in Deutschland standardisierte Zigarettenpackungen mit warnenden Bildern eingeführt werden?, www.aerzteblatt.de, 21.8.2012 Plain Packaging Plain Packaging bei Zigarettenschachteln bedeutet den Verzicht auf Markenlogos, Farben und andere Unterscheidungsmerkmale. Stattdessen sollen Einheitsschriften und Symbole (z.B. Schockbilder) sowie einheitliche Produktnamen Zigarettenschachteln bedecken. Somit wäre es nicht mehr möglich, Zigarettenschachteln als Werbefläche zu verwenden. 5 10 15 20 25 I. Aufgaben 1. Stellen Sie Prinzipien und Formen des EU-Rechts sowie das Verhältnis des EURechts zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dar. 2. Analysieren Sie die Texte im Hinblick auf die Stellungnahmen der Autorinnen zur Verschärfung der Tabakrichtlinie. Erläutern Sie dabei den Rechtsakt „EU-Richtlinie“ und die Rolle der Parlamente der Mitgliedsländer bei der Umsetzung von EURechtsakten. 3. Erörtern Sie unter Einbeziehung der Positionen der Autorinnen, ob die neue Tabakrichtlinie in der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Form vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt werden soll. Berücksichtigen Sie dabei die Kriterien Legitimität und Effizienz. J Nu r z u Pr üf zw ck en E ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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