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Wissen kompakt 199 tigung des Wahlergebnisses zum Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit auf fünf Jahre vorgeschlagen und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Das Europäische Parlament (EP) wird seit 1979 direkt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gewählt; es ist das einzige direkt gewählte Organ innerhalb des EU-Systems. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Befugnisse des Parlaments in den Bereichen Gesetzgebung, Haushalt und Genehmigung internationaler Vereinbarungen. Der Rat der Europäischen Union (auch: Ministerrat oder „der Rat“) mit Sitz in Brüssel ist neben dem Europäischen Parlament das Legislativorgan der Europäischen Union. Mit dem Europäischen Parlament teilt sich der Rat die Gesetzgebungskompetenz und die Verantwortung für den EU-Haushalt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (als Zusammenschluss von EuGH, Gericht und Gericht für den öffentlichen Dienst) hat als höchstes Gericht der EU insbesondere die Aufgabe, auf Antrag zu prüfen, ob die Rechtsakte der EU rechtmäßig sind (Nichtigkeitsklagen) und die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus den Verträgen nachkommen (Vertragsverletzungsverfahren). Dem Gericht mit Sitz in Luxemburg gehört je ein Richter pro Mitgliedstaat an, die für sechs Jahre (mit der Möglichkeit der Verlängerung) amtieren. Die Rechtsakte der EU (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen, Empfehlungen) werden in einem komplizierten Verfahren von den zuständigen Organen der EU mit unterschiedlicher Verbindlichkeit für die Mitgliedsländer beschlossen. Eine Verordnung muss im vollen Umfang umgesetzt werden, in einer Richtlinie wird ein Ziel festgelegt, das den Mitgliedsländern gewisse Spielräume lässt. Lobbyisten sind Interessengruppen, die mithilfe verschiedenster Mittel Einfluss auf die Politik zu nehmen versuchen. Sie pflegen persönliche Kontakte zu Abgeordneten und Ministern und machen gezielt Öffentlichkeitsarbeit, um für ihre Interessen zu werben. Der Einfluss der Lobbyisten auf die Politik ist groß und wenig transparent. Auf EU-Ebene wird diskutiert, den Einfluss der Lobbyisten zu begrenzen und transparenter zu machen. Der Begriff „Unionsmethode“ wurde von Angela Merkel geprägt und meint die Zusammenarbeit des Rates und der Mitgliedsländer. Entscheidungen werden gemeinsam von den Staatschefs mit den Mitgliedsländern nach der intergouvernementalen Methode getroffen. Entscheidungen auf europäischer Ebene werden nach der Unionsmethode nur in den Bereichen getroffen, in denen die EU die vertraglich abgesicherte Zuständigkeit hat. In den anderen Bereichen entscheiden die Mitgliedsländer unter Berücksichtigung der gemeinsamen Ziele der EU. Die Gemeinschaftsmethode ist die supranationale Entscheidungsfindung, in der unter Federführung der EU-Kommission ein Mehrheitsbeschluss im Rat gefasst und das Europäische Parlament gleichberechtigt beteiligt wird. Die Gemeinschaftsmethode ist geprägt vom Ziel, die Kompetenzen der Gemeinschaft auszuweiten. Europäisches Parlament M10 – M12, M15, M21 Rat der Europäischen Union (Ministerrat) M13 – M15, M21 Gerichtshof der Europäischen Union M16 – M18, M21 Rechtsakte der EU M20 Einfluss von EU-Lobbyisten auf EU-Institutionen M22 Unionsmethode M23 – M26 Gemeinschaftsmethode M23 – M26 Nu r z u Pr üf zw ck e Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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