Volltext anzeigen | |
2097.1 Europa ökonomisch – der lange Weg zur Wirtschaftsund Währungsunion M4 Der Europäische Binnenmarkt und seine vier Grundfreiheiten Seit 1968 gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Zölle mehr, auf Einfuhren aus Drittstaaten werden gemeinsame Zollsätze angewendet (Zollunion). Am 1. Januar 1993 wurde auch das Projekt eines großen und einheitlichen Marktes im Innern der Union vollendet. Bezogen auf die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von über 12 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der Welt. Die Unternehmen können ihre Produkte in größeren Stückzahlen herstellen und damit Kosten senken. Das bringt nicht nur niedrigere Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Warengrenzkontrollen sind abgeschafft. Unternehmen, die ihre Leistungen in anderen EU-Staaten anbieten wollen, werden keine Hindernisse in den Weg gelegt. Der freie Kapitalverkehr ermöglicht es, Geld überall in der Union anzulegen. Das vielleicht wichtigste Element ist die Freiheit des Personenverkehrs: Unionsbürgerinnen und -bürger (Unionsbürgerschaft) können überall in der EU reisen, leben, lernen und arbeiten (Freizügigkeit). Jeder kann sich um eine Stelle in einem anderen EU-Land bewerben und einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte aus der Rentenversicherung gehen nicht verloren. Unionsbürgerinnen und -bürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Die Diplome werden gegenseitig anerkannt. Für EU-Bürger ist auch das Reisen und Einkaufen leichter geworden. Waren für den privaten Bedarf können sie überall in der EU kaufen und – ohne an der Grenze weitere Steuern zahlen zu müssen – in ihr Heimatland mitnehmen. © Die Bundesregierung, Europa-Lexikon – Binnenmarkt, www.bundesregierung.de, Stand: Februar 2015, Abruf am 11.3.2015 25 30 35 40 5 10 15 20 Freiheit ... Die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes ca. 500 Mio. Menschen 12.266.395,6 Mrd. € Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2010 ... der Dienstleistungen Niederlassungsfreiheit ... für Arbeitskräfte Arbeiten, wo man will ... der Waren Ungehinderter Import und Export ... des Kapitals Investieren und Geld anlegen, wo man will © Bundesministerium der Finanzen, Europa allgemein – Der europäische Binnenmarkt und seine vier Grundfreiheiten, www.bundesfi nanzministerium.de, Abruf am 11.3.2015 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |