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Wissen kompakt 233 dem Stabilitätsund Wachstumspakt mit Geldstrafen zur Haushaltsdisziplin gezwungen werden. Durch eine Reform des Paktes 2005 konnten jedoch besondere Umstände innerhalb der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, die vorübergehend zu einer Verletzung der Kriterien führen (z.B. höhere Verschuldung in Deutschland infolge der Wiedervereinigung). Die EU kann keine eigenen Abgaben und Steuern erheben, sondern finanziert sich gänzlich durch Beiträge der Mitgliedsländer. Die Bundesrepublik Deutschland überweist jährlich ca. 20 % des Gesamtetats der EU. Der Fiskalpakt wurde am 1. Januar 2013 beschlossen. Er ist eine Fortsetzung des Wachstumsund Stabilitätspakts von 1997. Er wurde von den EU-Staaten geschlossen, um die vorübergehenden Rettungsschirme, die zur Bewältigung der Schuldenkrise notwendig wurden, auf eine vertragliche Grundlage zu stellen. Der Fiskalpakt verschärft die Maastricht-Kriterien des Wachstumsund Stabilitätspakts erheblich, da vor allem die Neuverschuldung künftig nicht mehr als 0,5% des BIP betragen darf. Bei einer Überschreitung der Gesamtverschuldung von 60% des BIP muss das Land seine Ausgaben kürzen. Durch die Ablehnung der Briten und Tschechen konnte der Europäische Fiskalpakt nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags über die Europäische Union erreicht werden, da hierfür Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen beruht die Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag. Im Herbst 2009 wurde deutlich, dass die Haushaltsdefizite und die Gesamtverschuldung Griechenlands ein Ausmaß an Überschuldung angenommen haben, welches ohne fremde Hilfe zwangsläufig zur Zahlungsunfähigkeit Griechenlands führen musste. Nach Griechenland konnten auch Irland und Portugal aus eigener Kraft ihre Schulden nicht mehr bedienen. Auch Italien und Spanien hatten teilweise Probleme, am Kapitalmarkt Kredite aufzunehmen und zählen ebenso zu den Krisenstaaten. Deshalb wurden im Mai 2010 der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) eingerichtet, mit deren Hilfe mehrere sog. EuroRettungsschirme beschlossen wurden, die mittels Notbürgschaften und Notkrediten eine Staatsinsolvenz in Griechenland, Irland und Portugal bislang verhindern konnten. Um die Wirtschaftsund Währungsunion dauerhaft zu stärken wurde 2012 der unbefristete Rettungsschirm Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) installiert, der über 700 Milliarden Euro Kapital (für Finanzhilfen in Form von Krediten) verfügt. Der Deutsche Bundestag stimmte dem ESM am 29. Juni 2012 zu. Seit vielen Jahren konnten die Haushalte der Bundesrepublik Deutschland nur mit der Aufnahme von Krediten, d.h. mit neuen Schulden finanziert werden. Der Fiskalpakt schreibt vor, dass die Euroländer ihre Schulden auf höchstens 0,5% des BIP begrenzen. Im Grundgesetz wurde im Jahre 2009 die Schuldenbremse (Länder ohne neue Schulden, Bund höchsten 0,35% des BIP) aufgenommen. Der Bundeshaushalt 2015 sollte zum ersten Mal ohne neue Schulden finanziert werden. Das heißt, es gibt keine „Roten Zahlen“ mehr, sondern eine „Schwarze Null“. Haushalt der EU M9 Fiskalpakt, Schuldenbremse M15 – M18 Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) M15 Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) M17 Schwarze Null M20 – M21 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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