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Wissen kompakt 373 Das Sozialbudget ist ein jährlich erscheinender Bericht der Bundesregierung über die in Deutschland in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung in tabellarischer Form. Sammelbegriff für (gesetzliche) Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die (gesetzlichen) Sozialversicherungen werden dem Arbeitnehmer jeden Monat vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich jeden Monat einen ähnlich hohen Betrag in die Sozialversicherungen ein. Gerät der Arbeitnehmer in eine der versicherten Notlagen (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit) oder erreicht das Rentenalter, erhält er Leistungen aus der zuständigen Versicherung. Die Einkommensteuer ist neben der Mehrwertsteuer die größte Geldeinnahmequelle des Staates. Sie wird prozentual vom Gehalt des Einzelnen berechnet. Dabei gilt ein Grundfreibetrag von 8.354 Euro (Stand: Februar 2015), der steuerfrei bleibt. Oberhalb dieser Grenze gibt es unterschiedliche Gehaltsklassen, die progressiv besteuert werden. Dadurch müssen die Spitzenverdiener anteilig mehr von ihrem Einkommen abgeben als Geringverdiener. Die Lohnund die Kapitalertragssteuer sind Sonderarten der Einkommensteuer. Zu den Herausforderungen und Problemen gehören: • der demografische Wandel, d.h. eine geringe Geburtenrate und die Erhöhung der Lebenserwartung führen zur Verschiebung der Altersstruktur, sodass weniger junge Menschen für mehr ältere aufkommen müssen. • Folgen für den Arbeitsmarkt: Es wird einen Mangel an Arbeitskräften geben, der durch Zuwanderung ausgeglichen werden muss. • höhere Kosten für die Krankenversicherungen: Auf Grund der höheren Lebenserwartung nehmen ältere Menschen durchschnittlich mehr Leistungen in Anspruch. Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren können langjährige Versicherte in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Kindererziehungszeiten und der Bezug von ALG I werden dabei angerechnet, der Bezug von ALG II als reine Versorgungsleistung jedoch nicht. Eine Inanspruchnahme ist möglich für alle Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Sozialbudget M9 Sozialversicherungen M10, M11 Lohnund Einkommensteuer M10, M11 Herausforderungen und Probleme des Sozialstaats M15 – M16 Abschlagsfreie Rente mit 63 M17 Nu r z u P üf zw ec en Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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