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44315.1 Die Vereinten Nationen – Entstehungsgeschichte und Struktur ECOSOC – Organ der UN Der Wirtschaftsund Sozialrat (ECOSOC) ist ein weiteres Organ der UN. Es besteht aus 54 Staaten und befasst sich im Auftrag der Generalversammlung mit Fragen der wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Entwicklung. Internationaler Gerichtshof ≠ Internationaler Strafgerichtshof Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC), der 1998 auf einer Staatenkonferenz in Rom gegründet wurde, wurde als unabhängige Institution ins Leben gerufen. Er steht außerhalb des UN-Gefüges. […] Laut Statut wird der Internationale Strafgerichtshof nur tätig bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem ist er nur dann zuständig, wenn Staaten diese Delikte auf nationaler Ebene nicht verfolgen können oder wollen. Nach: Ronen Steinke, Der Internationale Strafgerichtshof, www.bpb.de, 24.9.2013 UN-Tribunale Neben dem Internationalen Gerichtshof gibt es noch einige Sondergerichtshöfe bzw. sogenannte UNTribunale, die in den Ländern eingerichtet wurden, in denen die Völkerrechtsverstöße begangen wurden, z.B. die UN-Tribunale in Jugoslawien und Ruanda und die Sondergerichtshöfe in Kambodscha und Sierra Leone. M3 Die Organe der Vereinten Nationen 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Gemäß der Charta der Vereinten Nationen hat sich die Kernorganisation im System der UN, die eigentliche internationale Organisation „Vereinte Nationen“, fünf Hauptorgane1 gegeben, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind: • Die Generalversammlung (GV) ist das einzige Hauptorgan, das aus Regierungsvertretern der […] Mitgliedstaaten der Organisation besteht, die je eine Stimme haben (Prinzip des „one state – one vote“). Sie nimmt eine organisatorisch-institutionelle Zentralstellung im System der UN ein und entscheidet über die Zusammensetzung der anderen Hauptorgane, übt Kontrolle über Haushalt […] und Administratoren der UN aus und kann nach Art. 10 der Charta alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die – sofern sie nicht im Sicherheitsrat anhängig sind – in den Rahmen der Charta fallen oder die Befugnisse und Aufgaben der Sonderorganisationen betreffen. Sie kann entsprechende Empfehlungen an die Mitglieder der UN oder an den Sicherheitsrat oder an beide richten. […] • Der Sicherheitsrat (SR) – bestehend aus 15 Mitgliedern, davon fünf Ständige (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und zehn Nichtständige, die nach einem regionalen Schlüssel für zwei Jahre von der GV mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden – hat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (Art. 24, Abs. 1 Charta). Die politische Bedeutung der fünf Ständigen Mitglieder ist verstärkt durch das Veto-Recht. Mit Ausnahme von Verfahrensfragen bedürfen Beschlüsse des Sicherheitsrats der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher Ständiger Mitglieder. Der Sicherheitsrat ist das einzige Organ, das Entscheidungen treffen kann, die formal für alle UN-Mitglieder bindend sind. […] • Der Internationale Gerichtshof (IGH) mit Sitz in Den Haag ist zwar den anderen Hauptorganen gleichgestellt (Art. 7 Charta), besitzt aber innerhalb des UN-Systems eine unabhängige Stellung. Der IGH besteht aus 15 unabhängigen Richtern verschiedener Staatsangehörigkeit, die von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat in getrennten Wahlgängen auf neun Jahre gewählt werden [alle drei Jahre jeweils fünf neue Richter], wobei die Vertretung der großen Kulturkreise und der hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt zu gewährleisten ist. Der IGH ist ein Gericht (mit einer Instanz) zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten; er kann nur dann tätig werden, wenn die Staaten seine Gerichtsbarkeit gegenseitig anerkannt haben. Sie können dies allgemein oder für bestimmte Fälle tun […]. • Das Sekretariat ist das fünfte Hauptorgan der UN und steht damit auf der gleichen Stufe wie die anderen Hauptorgane. Der Generalsekretär […] ist der höchste Verwaltungsbeamte der Organisation (Art. 97 Charta). Darüber hinaus erstattet er der Generalversammlung alljährlich einen Bericht über die Tätigkeit der UN, der ihm die Möglichkeit bietet, die aktuellen Weltprobleme im Rahmen der Organisation zu thematisieren. Ferner kann er nach Art. 99 Charta die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf jede Angelegenheit lenken, die seiner Meinung nach die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährdet. Johannes Varwick, Vereinte Nationen, in: Wichard Woyke (Hg.), Handwörterbuch Internationale Politik, 12. Aufl ., 2011, S. 545 ff. 1 Der Treuhandrat, ein weiteres Organ der UN, hat seine Arbeit eingestellt; Der Wirtschaftsund Sozialrat (ECOSOC) wird in der Randspalte zu M3 oben erklärt. 50 55 60 65 70 75 80 85 ur zu P rü fzw ck Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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