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46115.4 Die Wahrung der Menschenrechte als zentrale Aufgabe internationaler Beziehungen Sauberes Wasser als Millenniumsentwicklungsziel der UN Die MillenniumEntwicklungsziele der UN sind acht Entwicklungsziele für das Jahr 2015, die im Jahr 2001 von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der UN, der Weltbank, des IWF und des Entwicklungsausschusses der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) formuliert worden sind. Sie entstanden aus den Vorgaben der sogenannten UNMillenniumserklärung, die auf der Millenniumskonferenz der UN im September 2000 beschlossen wurde. Die acht Entwicklungsziele umfassen die Bereiche Armut und Hunger, Schulbildung, Gleichstellung, Kinder und Mutterschutz, HIV/ AIDS, Nachhaltigkeit (hier u.a. Zugang zu hygienischem Trinkwasser) und globale Partnerschaften. Jährlich muss der Generalsekretär eine Bilanz zu den Entwicklungsfortschritten abgeben. F Aufgaben 1-2 Diskutieren Sie, welche Konsequenzen sich aus der UN-Resolution zum Wasser als Menschenrecht ergeben werden. UN-Resolution: Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 eine Resolution verabschiedet, die den Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen als Menschenrecht anerkennt. Derzeit leiden fast 900 Millionen Menschen unter ungenügendem Zugang zu Wasser und über 2,6 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu angemessenen sanitären Einrichtungen. Jährlich sterben schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder unter 5 Jahren an Krankheiten, die von schmutzigem Wasser und unhygienischen Einrichtungen verursacht werden. Catarina de Albuquerque, die vom Menschenrechtsrat ernannte unabhängige Expertin für das Recht auf Wasser, hat die Resolution als Durchbruch gewertet. Es sei ein positives Signal von Seiten der internationalen Gemeinschaft und zeige die Bereitschaft, die bestehenden Missstände anzupacken. Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten und internationale Organisationen auf, die zur Verwirklichung dieses Menschenrechts notwendige Finanzierung und Technologie den ärmeren Ländern zur Verfügung zu stellen. Der Resolutionstext wurde von einer deutlichen Mehrheit unterstützt. Von den 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen waren 163 in der Vollversammlung anwesend. 122 Staaten stimmten dafür, 41 enthielten sich. Gegenstimmen gab es keine. Es erstaunt nicht, dass die Industriestaaten in der Ära zunehmender Privatisierung des Wassers und stagnierenden Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit bei den Stimmenthaltungen überproportional vertreten waren. […] Mit der Verabschiedung der Resolution wurde kein neues Menschenrecht geschaffen. Vielmehr anerkennt die Generalversammlung damit ausdrücklich, dass ein Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und angemessenen sanitären Einrichtungen bereits existiert. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hatte denn auch bereits im Jahr 2002 deutlich gemacht, dass das im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) enthaltene Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11) sowie das Recht auf Gesundheit (Art. 12) auch ein Recht auf ausreichende Versorgung mit Trinkwasser umfassen. © Humanrights.ch / MERS 1999-2015, Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser durch UNO Generalversammlung, www.humanrights.ch, Abruf am 16.6.2015 Methode Analyse eines sozialwissenschaftlichen Fallbeispiels – sauberes Wasser als Menschenrecht Aufgaben 1. Erläutern Sie die Hintergründe und den Inhalt der UN-Resolution vom 28. Juli 2010 zum Thema „Wasser ist Menschenrecht“. 2. Arbeiten Sie auf der Grundlage von M13, M16, M17 und M21 heraus, welchen Grad der Verbindlichkeit diese UN-Resolution hat und inwieweit dieses Menschenrecht von einzelnen Personen oder Gruppen eingeklagt werden kann. 5 10 15 20 25 30 Die Milleniumsentwicklungsziele der UN im Wortlaut Mediencode: 72022-27 Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um d es C .C .B uc h er V er la gs | |
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