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Kompetenzen prüfen 467 B) „Schutzverantwortung“ in der Karikatur 5 10 15 Resolution der UN-Vollversammlung: Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (2005) 138. Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu dieser Verantwortung gehört es, solche Verbrechen, einschließlich der Anstiftung dazu, mittels angemessener und notwendiger Maßnahmen zu verhüten. […] 139. Die internationale Gemeinschaft hat durch die Vereinten Nationen auch die Pflicht, geeignete diplomatische, humanitäre und andere friedliche Mittel nach den Kapiteln VI und VIII der Charta einzusetzen, um beim Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit behilflich zu sein. In diesem Zusammenhang sind wir bereit, im Einzelfall und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regionalorganisationen rechtzeitig und entschieden kollektive Maßnahmen über den Sicherheitsrat im Einklang mit der Charta, namentlich Kapitel VII, zu ergreifen, falls friedliche Mittel sich als unzureichend erweisen und die nationalen Behörden offenkundig dabei versagen, ihre Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. © United Nations, Resolution 60/1, Ergebnis des Weltgipfels 2005, verabschiedet am 16. September 2005 von der UN-Generalversammlung, www.un.org, Abruf am 1.7.2015 Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen Kapitel VIII der Charta behandelt das Bestehen regionaler Abmachungen und Einrichtungen und deren Einsatz zur friedlichen Beilegung örtlich begrenzter Streitigkeiten. Karikatur: Heiko Sakurai Aufgaben 1. Nennen Sie die in der Resolution aufgezählten Pflichtaufgaben eines Staates und die Konsequenz, sollte sich ein Staat nicht daran halten (können). 2. Ermitteln Sie, welche Verbindung sich zwischen dieser Resolution und der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ herstellen lässt. 3. Analysieren Sie die Karikatur (B), indem Sie u.a. mögliche Problembereiche der Resolution (A) erläutern, wie z.B. eventuelle Konflikte zwischen R2P und Artikel 2 der UN-Charta oder allgemeine Schwierigkeiten bei UN-Einsätzen. 4. Nehmen Sie Stellung zum Konzept der Schutzverantwortung (R2P). F Aufgaben 3 – 4 Entwerfen Sie (in Gruppenarbeit) ein eigenes Konzept zur Sicherung des Friedens, zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Bevölkerung in einem der heutigen Konfl iktherde bzw. Krisengebiete. Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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