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47516.1 Der Kosovo – Ausgangssituation in den Jahren 1998/1999 und NATO-Einsatz M7 Beteiligung an einem NATO-Einsatz: Ja oder Nein? – Beiträge aus der 248. Sitzung des Deutschen Bundestag am 16.10.1998 5 10 a) Aus der Regierungserklärung; vorgetragen von Klaus Kinkel (FDP), Bundesaußenminister: Die Bundesregierung teilt diese Rechtsauffassung [der NATO; J M6] mit allen anderen 15 NATO-Partnern. Mit ihrem Beschluss hat die NATO kein neues Rechtsinstrument geschaffen und auch nicht schaffen wollen, das eine Generalvollmacht der NATO für Interventionen begründen könnte. Der Beschluss der NATO darf nicht zum Präzedenzfall werden. Wir dürfen nicht auf eine schiefe Bahn kommen, was das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates anbelangt. Aber im Kosovo liegt eine akute humanitäre Notsituation großen Umfangs vor, die sofortiges Handeln erfordert. Die Verhandlungsmöglichkeiten sind erschöpft, der Einsatz von Gewalt ist Ultima ratio. […] Deutschland darf nicht abseits stehen, wenn das Bündnis die sich abzeichnende humanitäre Katastrophe in dieser außergewöhnlichen Lage notfalls durch den Einsatz von Streitkräften zu verhindern sucht. […] 5 10 c) Dr. Wolfgang Schäuble (CDU): Natürlich ist ein klares Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die beste Lösung – das war immer unstreitig –; es kann aber auch eine Situation eintreten, in der wir ohne rechtlichen Vorbehalt – es hat ja Vorbehaltserklärungen von zwei Ständigen Mitgliedern gegeben – ein solches Mandat nach einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung der Argumente zu erteilen gezwungen sein werden. Wir sollten frühzeitig daran denken, dass wir in solche Entscheidungssituationen kommen können. […] Es geht ja um die Frage: Können wir in die inneren Angelegenheiten, auch in die Rechtsfragen eines Staates eingreifen? Dort ist das Prinzip des Interventionsverbotes gegen die Verwirklichung von Menschenrechten abgewogen worden. […] 5 10 b) Ministerpräsident Gerhard Schröder (Niedersachsen) (SPD): Auch mir – ich sage das – wäre ein neues, mit einer klaren Ermächtigung ver sehenes UNO-Mandat lieber gewesen. Dass es dieses Mandat nicht gibt, lag aber nicht an den NATO-Mitgliedern. Gerade mit Rücksicht auf Russland und gerade mit Rücksicht auf die Stellung der Vereinten Nationen war es richtig, die NATO-Entscheidungen nicht von einer weiteren Sicherheitsratsresolution abhängig zu machen. Die am 23. September beschlossene Resolution 1199 ist eine Kapitel-VII-Maßnahme der Vereinten Nationen. Der UN-Generalsekretär hat festgestellt, dass der Adressat der Resolution, Miloševic´, die Forderungen nicht erfüllt hat. Die NATO bezieht sich in ihrer Entscheidung ausdrücklich auf die Resolution 1199 und auf die Notwendigkeit, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Die NATO – das ist, denke ich, für uns alle wichtig – hat sich nicht selber ein Mandat erteilt; sie handelt im Bezugsrahmen der Vereinten Nationen. […] Zusammensetzung des Bundestages am 16.10.1998 Die damalige Regierung mit Bundeskanzler Helmut Kohl wurde von einer CDU/CSUFDP-Mehrheit im Bundestag (BT) getragen. Bei den Bundestagswahlen am 27.9.1998 ging die SPD mit Kanzlerkandidat Gerhard Schröder als stärkste Kraft hervor. Zusammen mit Bündnis 90/ Die Grünen stellte sie die nächste Regierung. Am 16.10.1998 trat der BT aber noch in der bisherigen Zusammensetzung zusammen. Ultima ratio letztes Mittel, letzter Ausweg Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er l gs | |
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