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49316.5 Vertiefung: NATO-Einsatz im Kosovo – Mission erfüllt? M29 Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Rechtsstaatlichkeitshilfe der EU für den Kosovo (2012) – Problembereiche Trotz erheblicher EU-Hilfe sind die Fortschritte bei der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit begrenzt, und das Ausmaß von organisierter Kriminalität und Korruption bleibt hoch. Kosovarische Polizei: bei den vom Hof geprüften EU-Interventionen wurden zwar gewisse Erfolge erzielt, doch insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität bestehen nach wie vor große Herausforderungen. Kosovarische Justiz: geprüfte EU-Interventionen haben zum Kapazitätsaufbau beigetragen, doch leidet das Justizwesen weiterhin an grundlegenden Schwächen. Kosovarischer Zoll: EU-Interventionen für den Kapazitätsaufbau im kosovarischen 20 25 30 5 10 15 20 25 5 10 15 Zoll weitgehend erfolgreich. Korruptionsbekämpfung: EU-Interventionen zeigen begrenzte Wirkung bei der Bekämpfung der Korruption, die jedoch weiterhin Anlass zu großer Besorgnis gibt. Der Norden des Kosovo: sehr begrenzte EU-Interventionen und nahezu keine Fortschritte bei der Einführung der Rechtsstaatlichkeit. Zweifelhafter lokaler politischer Wille, unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit und begrenzter Einfluss der Zivilgesellschaft gefährden die Aussicht auf Nachhaltigkeit der EU-Interventionen. © Europäische Union 2005-2015, Europäischer Rechnungshof, Rechtsstaatlichkeitshilfe der Europäischen Union für das Kosovo, (Sonderbericht Nr. 18), 2012, S. 4 Am 17. Februar 2008 erklärte Kosovo seine Unabhängigkeit – unilateral, gegen den Willen Serbiens, ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrats, aber mit Unterstützung der USA und der Mehrheit der EUStaaten. Zuvor war der Plan des UN-Sondergesandten Martti Ahtisaari gescheitert, eine einvernehmliche Statuslösung für das Territorium zu finden, das seit 1999 unter Verwaltung einer UN-Mission (UNMIK) stand. Dennoch nahm Kosovo die Regelungen des Ahtisaari-Plans in seine neue Verfassung auf – u.a. umfangreiche Minderheitenrechte und deren internationale Überwachung durch einen International Civilian Representative (ICR) sowie eine EU-Rechtsstaatsmission (EULEX). Für ein sicheres und stabiles Umfeld ist weiterhin die internationale Kosovo Force (KFOR) zuständig. Auch die stark verkleinerte UNMIK besteht fort. Eine von der UN-Vollversammlung auf Initiative Serbiens angeforderte Rechtsmeinung des Internationalen Gerichtshofs kam 2010 zu dem Urteil, dass die Unabhängigkeitserklärung nicht gegen M30 Hintergrund – Kosovo heute Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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