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52717.5 Vertiefung: Kann man Globalisierung gestalten? M25 Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ Die Bundesregierung hat mit der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für „Wirtschaft und Menschenrechte“ begonnen. Damit sollen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auch für die Aktivitäten deutscher Unternehmen national wie auch global in ihren Wertschöpfungsund Lieferketten Anwendung finden. Die UN-Leitprinzipien geben wichtige Anhaltspunkte für menschenrechtliche Verantwortung im Zeitalter einer global verflochtenen Wirtschaft. [...] Außenminister Frank-Walter Steinmeier sagt dazu: „Nicht nur Regierungen, auch Unternehmen stehen in ihrem globalen Handeln in Verantwortung für Menschenrechte. Was für einzelne profitabel ist, das sollte für alle anderen nicht schädlich sein! Mit dem Nationalen Aktionsplan für „Wirtschaft und Menschenrechte“ wollen wir dafür einen Rahmen abstecken. Dabei wird es darum gehen, als Bundesregierung gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Unternehmen unser aller Handeln zu überprüfen und dort aktiv zu werden, wo wir Lücken feststellen.“ Mit der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans wird die Bundesregierung unter breiter Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Leitprinzipien leisten. […] Der Startschuss zum Nationalen Aktionsplan erfolgte im Rahmen einer Auftaktkonferenz am 6.11.2014 im Auswärtigen Amt. Die Erarbeitung des Aktionsplans wird in einem engen Konsultationsprozess mit Vertretern aus Politik, Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft stattfinden und ist auf zwei Jahre angelegt. Damit soll eine größtmögliche gesellschaftliche Unterstützung für den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung erreicht werden. Im Jahr 2016 […] soll der Aktionsplan durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. Mit der Erstellung eines aussagekräftigen und wirkungsvollen Nationalen Aktionsplans möchte die Bundesregierung das Engagement Deutschlands sowohl innerhalb der EU als auch im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstreichen. © Auswärtiges Amt, Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“, www.auswaertiges-amt.de, Abruf am 20.5.2015 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Aufgaben 1. Erläutern Sie mithilfe von M20 den Begriff Global Governance und arbeiten Sie heraus, welchen Stellenwert globales Regierungshandeln hat und an welche Grenzen es stößt. 2. Analysieren Sie (ggfs. in arbeitsteiliger Gruppenarbeit) zentrale Akteure und Institutionen von Global Governance (G7/8, G20, IWF, Weltbank, WTO und OECD), ihre Zusammensetzung, Aufgaben und Ziele (M20 – M22). 3. Fassen Sie die Kritik zusammen, die an den derzeitigen Strukturen von Global Governance geübt wird (M23) und erörtern Sie die Berechtigung der einzelnen Kritikpunkte. 4. Erläutern Sie die drei Säulen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (M24) und die Vereinbarungen der ILO zu den Arbeitsund Sozialnormen (Randspalte zu M24) und bewerten Sie diese im Hinblick auf die menschenrechtliche Verantwortung der Unternehmen in Ländern der „Dritten Welt“. 5. Stellen Sie den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesrepublik Deutschland (M25) dar und diskutieren Sie, welche Bedeutung er für den Schutz der Menschenrechte haben könnte. F Aufgabe 4 Recherchieren Sie Beispiele für Unternehmen, die unter Berufung auf die UNLeitlinien den Schutz der Menschenrechte in ihre Unternehmensgrundsätze aufgenommen haben, wie z.B. Nestle nach einer Reihe von Skandalen und öffentlicher Kritik. H Aufgabe 2 Fertigen Sie eine Tabelle an, die die wichtigsten Informationen enthält. Nu r z u Pr üf zw c e Ei ge nt um d es C. C. Bu ch ne r V er la gs | |
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