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55118.3 Freihandel oder Protektionismus Die Position des DGB und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zu TIPP (Pressemitteilung vom 14.7.2014) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern gemeinsam, die TTIP-Verhandlungen in eine andere Richtung zu lenken. Die Handelsgespräche sollten für die Durchsetzung besserer Arbeits-, Sozial-, Verbraucherund Umweltstandards auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden. [...] Es besteht unverändert die Sorge, dass Arbeits-, Sozial-, Verbraucherund Umweltstandards unter die Räder geraten. Denn die Verhandlungen zielen offenbar nach wie vor einseitig auf Marktliberalisierung, Deregulierung und eine Ausweitung von Investorenrechten. „Wir müssen verhindern, dass TTIP den Wettbewerbsdruck auf Kosten der Beschäftigten oder des Umweltund Verbraucherschutzes erhöht. Anstatt Regeln abzubauen, müssen die USA und die EU gemeinsam höhere Standards beim Umweltund Verbraucherschutz und bei Arbeitnehmerrechten schaffen“, sagt Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Derzeit gibt es zum Teil unterschiedliche Standards zwischen USA und EU. Ein Beispiel: Von den insgesamt acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit festlegen, haben die USA nur zwei ratifiziert. Immer wieder wird über eine Behinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten in den USA berichtet. „In einem EU-USA-Freihandelsabkommen müsste mindestens festgeschrieben werden, wie die Umsetzung und Einhaltung der grundlegenden ILO-Arbeitsnormen garantiert werden kann“, fordert Körzell. […] Aus Sicht von DGB und vzbv dürfen Arbeitsund Sozialstandards nicht als „Handelshemmnisse“ bewertet werden. Solche Schutzrechte sind im Sinne des Gemeinwohls erlassen und dürfen durch TTIP nicht unter Druck geraten. Das muss auch für Verbraucherund Umweltstandards gelten. Zumal auch in diesen Bereichen die Vorstellungen zwischen der EU und den USA im Hinblick auf Schutzbedarf, Schutzniveau und bevorzugte Instrumente voneinander abweichen. Vor allem in den Bereichen Agrar, Lebensmittel, Chemikalien und Kosmetika gelten unterschiedliche Regeln: Während in den USA die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Produkten häufig niedriger sind und eine Markteinführung schnell möglich ist, müssen Hersteller in Europa bereits vorher die Unbedenklichkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und nachweisen. Das ist der Kern des in Europa geltenden Vorsorgeprinzips. DGB und vzbv fordern, am Vorsorgeprinzip nicht zu rütteln und es zum Maßstab für die transatlantischen Beziehungen zu machen: „Europäische und amerikanische Verbraucher sollen darauf vertrauen können, dass Produktrisiken vermieden werden statt Schäden teuer zu reparieren“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. © Deutscher Gewerkschaftsbund , TTIP: DGB und vzbv fordern Kurswechsel für hohe Arbeits-, Sozial-, Verbraucherund Umweltstandards , www.dgb.de, 14.7.2014 5 10 15 20 25 30 35 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc h er V er la gs | |
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