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577Methodenglossar III. Urteilsbildung im sozialwissenschaftlichen Unterricht und im Abitur Allgemeine Hinweise zur Urteilsbildung I. Urteilsbildung im sozialwissenschaftlichen Unterricht und im Abitur Die neben stehende Aufgabe ist ein typisches Beispiel für eine Aufgabe in der schriftlichen Abiturprüfung. Der Operator „Erörtern“ verlangt Folgendes: Neben der Auseinandersetzung mit verschiedenen Argumenten wird also immer eine abschließende Bewertung oder Beurteilung verlangt. Der Lehrplan Sozialwissenschaften spricht davon, dass die Schülerinnen und Schüler neben der Sachkompetenz und der Methodenkompetenz auch eine Beurteilungskompetenz erwerben sollen. Sachkompetenz bedeutet die Beherrschung von sozialwissenschaftlichen Kenntnissen, Methodenkompetenz das Training von methodischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und Urteilskompetenz umfasst eine „selbstständige, begründete und reflektiert kriteriengeleitete Beurteilung gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Prozesse und Strukturen“. Sowi NRW will Ihnen helfen, eine Urteilskompetenz zu trainieren. Solch ein Training ist nur möglich, wenn man weiß, • welche Urteilsarten es gibt, • wie die Voraussetzungen einer Urteilsbildung aussehen, • welche Beurteilungskriterien aus dem Lehrplan Sozialwissenschaften verbindlich sind. Erörtern „Zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen.“ (J Operatoren im Anhang) Urteilsarten I – (sozialwissenschaftliches) Urteil, Sachurteil, Werturteil Der Begriff „Urteil“ wird verallgemeinert für jede Meinungsäußerung, die einen Tatbestand einschätzt oder „beurteilt“ verwendet. Man kann in Sozialwissenschaften „Sachurteile“ und „Werturteile“ unterscheiden: • Sachurteile beziehen sich auf Sachverhalte, die z.B. die Schülerinnen und Schüler oder die Lehrerinnen und Lehrer nach ihrem sachlichen Gehalt einschätzen. Beispiel: Das EU-Parlament hat nach dem Vertrag von Lissabon einen größeren Einfluss gewonnen. • Werturteile beziehen sich auf Sachverhalte, die nach moralischen Maßstäben als erstrebensoder ablehnenswert bewertet werden. Beispiel: Das EU-Parlament muss im Interesse der Demokratie in Europa einen größeren Einfluss in der EU haben. Sachurteil und Werturteil sind eng aufeinander bezogen, wie das Beispiel über die Rolle des EU-Parlaments zeigt. Schriftlichen Abiturprüfung Sozialwissenschaften 2014, Leistungskurs, Thema: Welchen Weg soll die Europäische Union einschlagen? Aufgabe 3: Erörtern Sie unter Berücksichtigung der Position des Autors jeweils zwei mögliche politische und wirtschaftliche Auswirkungen einer Europapolitik, die auf die Schaffung einer ‚Politischen Union’ zielt.“ Begriffe Urteil und Beurteilung Urteil oder Beurteilung kommt aus der Rechtssprache (z.B. „Strafurteil“). Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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