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579Urteilsbildung Legitimität Das Beurteilungskriterium Legitimität bedeutet: Entspricht die Problemlösung den Ansprüchen, die man nach moralischen Maßstäben (z.B. Wahrung der Freiheit, Verwirklichung von Gerechtigkeit, Wahrung der Menschenwürde) vertreten muss? IV. Beurteilungskriterien in den Abituraufgaben beim Zentralabitur In den Erwartungshorizonten der (Zentral-)Abituraufgaben in NRW sind verschiedene Beurteilungskriterien enthalten, die von den Schülerinnen und Schülern angewandt werden sollen. Sie sind in der Gesamtheit nicht verpflichtend („Mögliche Kriterien“), aber sie geben Anhaltspunkte, auf welche Kriterien sich die Schülerinnen und Schüler beziehen können. Das eigenständige Gesamturteil ist kriterienorientiert und beruht auf einer Gewichtung der Kriterien. Sie werden im Folgenden aufgelistet. a) Kriterien, die Weiterführung und Konkretisierung von Legitimität sind, und in Sowi NRW erläutert werden: Chancengleichheit, Gerechtigkeit, (globale) soziale Gerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, soziale Gleichheit, soziale Ungleichheit, Sozialstaatlichkeit, Sozialstaatsgebot, Subsidiaritätsprinzip b) Kriterien, die Weiterführung und Konkretisierung von Effizienz sind, und keiner weiteren Erläuterung bedürfen: Berechenbarkeit, Durchsetzbarkeit, Finanzierbarkeit, Nachhaltigkeit, ökonomische Effizienz, (Erhaltung der politischen) Stabilität, (politische) Umsetzbarkeit, Wirksamkeit, Wirkungsunsicherheit, wirtschaftliche Effizienz. c) Andere Kriterien, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen: Akzeptanz, politischen oder wirtschaftliche Stabilität, Friedenssicherung, Eurokursentwicklung, ökologische Aspekte, Partizipation, Stabilität, Vertragtreue, Wettbewerbsfähigkeit, Wünschbarkeit u.a. Bearbeiter Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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