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GRUNDWISSEN 1094.2 Universelle Menschenrechte Die Entwicklung der Menschenrechte M2 – M3 Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Dieses Dokument ist die grundlegende Formulierung der Menschenrechte. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz der Menschenwürde, das Recht auf Leben und Freiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz, der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren und ein geschütztes Privatleben, das Recht auf Gedankenund Religionsfreiheit, auf Eigentum und freie Meinungsäußerung. Diese Menschenrechte haben auch direkten Einfl uss auf unseren Alltag. Viele Rechte, die wir heute als selbstverständlich ansehen, lassen sich mit der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) begründen. Die Idee der Menschenrechte hat ihre Wurzeln in der Antike, dem Christentum und der Aufklärung. Die beiden wesentlichen Grundlagendokumente sind die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und die Menschenrechtserklärung der Französischen Revolution. Aber bereits im 13. Jahrhundert erkämpften Menschen mit der Magna Charta Rechte, die als Vorläufer der modernen Menschenrechte gelten. Erst durch die Katastrophe des Nationalsozialismus setzte sich die Einsicht durch, dass es weltweit ein Bekenntnis für die Menschenrechte geben muss, was 1948 schließlich zur Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen führte. Menschenrechtsverletzungen weltweit M4 Trotz der weltweiten Verbreitung der Menschenrechte werden in vielen Staaten die Menschenrechte verletzt. Die Inhaftierung oder Ermordung von Journalisten und Oppositionellen, die Kritik an der Regierung oder den Zuständen im Land äußern, ist nur eines von vielen Beispielen von Menschenrechtsverletzungen. Aber auch allein die eigene sexuelle Orientierung reicht in einigen Ländern schon aus, um verhaftet oder gar gefoltert zu werden. Universalität von Menschenrechten M6 Die Idee der Menschenrechte ist untrennbar mit der Vorstellung verbunden, dass die – angeborenen – Menschenrechte für alle Menschen in allen Staaten gelten, gleich welcher Religion oder Kultur sie angehören. Es gibt allerdings einzelne asiatische oder islamische Staaten (z. B. Indonesien, Iran), die dies ablehnen. Sie stufen die Menschenrechte als westlich-abendländisch geprägte Rechtsvorstellung ein, denen alternative Menschenbilder entgegengestellt werden können, in denen die Gemeinschaft als dem Individuum übergeordnet angesehen wird. Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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