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1435.1 Merkmale einer demokratischen Rechtsordnung AUFGABEN 1. a) Analysiere die Karikatur. b) Benenne, welches Problem, das im Zusammenhang mit den Grundrechten steht, hier thematisiert wird (M9). 2. Erkläre, welche Grundrechte der Polizeivizepräsident in Folge der Festnahme Gäfgens gegeneinander abwägen musste (M10). 3. Arbeite die wesentlichen Argumente heraus, die zur Verurteilung des Landes Hessen genannt werden (M11). 4. Überlege dir weitere Argumente, warum der Staat auch in Ausnahmesituationen nicht foltern darf (M12). M11 Entschädigung für einen Kindermörder? Das Urteil legal einem Gesetz bzw. der Rechtsordnung entsprechend legitim rechtmäßig, allgemein anerkannt Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör eine Entschädigung von 3.000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt zehn Jahre nach Gäfgens Mord entschieden. [...] Das Landgericht hatte sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stützen müssen. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist. [...] ZEIT ONLINE, dpa, 10.10.2012 M12 „Recht und Gesetz für Gäfgen“ – ein Kommentar „Der Mann hat ein Kind entführt und getötet. Er hat viel Schlimmeres getan, als ihm selbst widerfuhr. Er, der Mörder, musste nicht mehr als die Drohung eines Polizisten ertragen, ihm Schmerzen zuzufügen. 3.000 Euro für so einen? Und doch ist es eine gute Nachricht. Der Polizist hat das Unantastbarste verletzt, was der Staat, den er vertrat, garantiert: die Menschenwürde.“ Stephan Hebel, Frankfurter Rundschau, 5.8.2011 H ZU AUFGABE 4 Beziehe dabei deine Ergebnisse aus Kapitel 5.1.1 ein. F ZU AUFGABE 3 Erkläre die Aussage „In einem Rechtsstaat muss auch ein Kindermörder wie Gäfgen gegebenenfalls entschädigt werden“. Nu r z u Pr üf zw ck en Ei g nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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