Volltext anzeigen | |
Grundalgen: Baustein 3: Institutionen zur Gestaltung der Weltwirtschaft 173 in Genf begutachtet, erklärte der US-Handelsbeauftragte Michael Froman am Rande des Ostasien-Gipfels in Naypyidaw in Myanmar. Das bilaterale Abkommen zwischen den USA und Indien sei ein wichtiger Schritt, um dem „Bali-Pakt“ wieder Schwung zu verleihen und das Vertrauen in die WTO wiederherzustellen. (taz v. 13.11.2014) Der Internationale Währungsfonds (IWF) Struktur und Aufgaben Der Internationale Währungsfonds (International Monetary Fund – IMF), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington, wurde im Juli 1944 auf der Währungskonferenz von Bretton Woods (USA) gegründet [siehe dazu Kap. 2, S. 94]. Seine Hauptrolle besteht darin, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des internationalen Währungsund Finanzsystems zu gewährleisten; er soll die Entstehung internationaler Währungskrisen verhüten und zur Überwindung einmal eingetretener Krisen beitragen. Zu seinen Zielen gehört eine ausgewogene Entwicklung der Weltwirtschaft und des Welthandels und die Bekämpfung der Armut. Die Mitglieder des IWF – heute nahezu alle Staaten der Erde – sind verpflichtet, die Regeln des Fonds zur Wechselkursstabilisierung einzuhalten, Beschränkungen im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr zu vermeiden und zum Abbau außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte zusammenzuwirken. Bis zum Zusammenbruch der in Bretton Woods geschaffenen internationalen Währungsordnung im Frühjahr 1973 stand für den IWF die Sicherung des damals geltenden Systems fester Wechselkurse im Vordergrund. Seitdem ist den IWF-Mitgliedern die Wahl ihres Wechselkursregimes – flexible Wechselkurse, Anbindung an eine Leitwährung oder einen Währungskorb usw. – freigestellt. Umso wichtiger ist nun allerdings, dass sich die Mitgliedstaaten innerhalb eines gemeinsamen Handlungsrahmens bewegen, eine stabilitätsorientierte Wirtschaftsund Währungspolitik verfolgen und Wechselkursmanipulationen zulasten anderer Staaten unterlassen. 1978 wurde dem IWF deshalb die Aufgabe zugewiesen, die Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten zu überwachen und auf die Einhaltung der vereinbarten Grundsätze hinzuwirken. Wegen des wachsenden Umfangs der internationalen Finanzmärkte und der Geschwindigkeit, mit der sie auf veränderte Länderrisiken reagieren können, hat dieser Auftrag seitdem zunehmend an Bedeutung gewonnen. In der Aufarbeitung der großen Finanzund Wirtschaftskrise der Jahre 2008 – 10 ist die Frage der Überwachung (surveillance) erneut in den Vordergrund gerückt. Nach Artikel IV des IWF-Übereinkommens nehmen Experten des IWF die finanzund wirtschaftspolitische Situation der einzelnen Mitgliedstaaten in der Regel jährlich unter die Lupe. Nach einem Beschluss aus dem Jahr 2007 konzentrieren sie sich dabei auf die Währungs-, Steuer-, Finanzund Wechselkurspolitik des betreffenden Landes und arbeiten die bestehenden Risiken und Schwächen heraus. Sie beraten die Ergebnisse mit der Regierung, der Zentralbank und gegebenenfalls weiteren Akteuren. Anschließend nimmt das Exekutivdirektorium des IWF dazu Stellung und übermittelt der jeweiligen Regierung seine Bewertung. Neben dieser Bestandsaufnahme für einzelne Länder nimmt die Beobachtung und Analyse globaler Entwicklungen einen breiten Raum ein. Um noch bestehende Lücken zu füllen, will der IWF die verschiedenen Ebenen der Überwachung stärker miteinander verzahnen und sich intensiver mit der Vernetzung der Märkte und der Staaten, der Risikoanalyse und den Ansteckungseffekten finanzieller Krisen befassen. Eine weitere zentrale Aufgabe des IWF besteht darin, Staaten, die in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geraten sind, durch Finanzhilfen zu unterstützen, damit sie wieder am internationalen Handelsund Kapitalverkehr teilnehmen können. Die Vergabe der IWF-Kredite ist an die Umsetzung wirtschaftsund finanzpolitischer Reformprogramme gekoppelt, die dem Empfängerland zu neuer, möglichst dauerhafter Stabilität verhelfen sollen. Wegen der zum Teil tief ins wirtschaftliche und soziale Leben der Defizitländer eingreifenden Reformauflagen wurde der IWF in den vergangenen Jahrzehnten oft scharf kritisiert. Inzwischen hat er seine Lehren daraus gezogen und richtet die Bedingungen der Kreditvergabe 35 40 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d e C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |