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Grundlagen: Grundprinzipien staatlicher Sozialpolitik: Familienpolitik 227 gleich, wenn man Eltern Alternativen zu Kindertagesstätten vorenthalte. Die Kosten betragen etwa 2 Milliarden Euro im Jahr. Bereits im Juli 2014 lagen 280 000 Anträge auf Betreuungsgeld vor, vor allem in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Ehegattensplitting Ehepaare werden in Deutschland in der Regel nach dem Prinzip des Ehegattensplittings besteuert. Die Einkommen der Partner werden nicht einzeln besteuert („veranlagt“), sondern zusammengenommen („gemeinsame Veranlagung“), durch zwei geteilt und dann die beiden Hälften besteuert („Splitting“). Das Prinzip lohnt sich dann, wenn die Einkommen der beiden Partner ungleich sind, und zwar deshalb, weil es die Steuerprogression gibt. Diese wird oben unter dem Stichwort „Kinderfreibetrag“ erläutert. Das Prinzip wird besonders deutlich, wenn nur einer der Partner überhaupt ein Einkommen erzielt und dieses dann auf zwei verteilt und so versteuert wird. Es verringert sich nicht das Einkommen. Es wird aber, weil nun am halben Einkommen orientiert, ein niedrigerer Steuersatz angewandt. In der Grafik unten wird der Unterschied bei einem Gesamteinkommen von 80 000 Euro, zusammengesetzt aus den Einzelverdiensten von 50 000 und 30 000 Euro, deutlich. Bereits bei diesem noch recht geringen Gehaltsunterschied werden fast 500 Euro im Jahr gespart. Noch stärker wird der Effekt bei zwei Einkommen von 20 000 und 60 000 Euro. Verdienen beide gleich viel, ergibt sich allerdings keine Ersparnis im Vergleich zur getrennten Veranlagung. Der Vorteil des Splittings ergibt sich erst, wenn die Einkommen ungleich sind, je ungleicher, desto höher die Steuerersparnis. Sie kann im Extremfall 15 000 Euro betragen. Aus diesem Grund kann es sein, dass sich die Erwerbstätigkeit eines Partners kaum mehr lohnt, wenn nämlich durch den weiteren Verdienst die Splittingvorteile entfallen. Nimmt also neben einem Partner, der ein Einkommen von 50 000 Euro im Jahr hat, auch der andere Partner eine Berufstätigkeit mit ebenfalls einem Verdienst von 50 000 Euro auf, geht die Splitting-Ersparnis verloren. Bei sehr hohen Verdiensten des einen Partners, also z. B. 1 Million Euro Verdienst im Jahr, verringert sich der Steuersatz durch das Splitting zwar nur von 43,4 auf 41,8 Prozent. Aufgrund der Einkommenshöhe macht dieser Unterschied aber über 15 000 Euro im Jahr aus. Nebenfolge: Auch der andere Partner muss bei Aufnahme einer Beschäftigung diesen Steuersatz von 41,8 Prozent zahlen (statt als Single bei beispielsweise 20 000 Euro 13 Prozent), weshalb sich wiederum dessen Arbeitsaufnahme wenig lohnt. Aber auch Geringverdiener profitieren, prozentual sogar höher: Werden beispielsweise statt 10 000 Euro im Jahr zweimal 5 000 Euro versteuert, entfällt die Steuer (315 Euro) sogar ganz. Prozentual wäre das sozusagen eine Einsparung von 100 Prozent. Das Ehegattensplitting kostet den deutschen Staat im Jahr etwa 22 Milliarden Euro. Eine Abschaffung des Splittings ist aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Berechtigung des Splittings betont, um Ehe und Familie entsprechend Artikel 6 des Grundgesetzes zu schützen. Allerdings könnten einschränkende Änderungen ein Einsparvolumen bis maximal neun Milliarden Euro schaffen. Zu Hintergründen und Positionen von Parteien vgl. die Kontroverse in diesem Kapitel. (Autorentext) 205 210 215 220 225 230 235 240 245 250 255 260 265 270 275 280 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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