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Vertiefung: Grundprinzipien staatlicher Sozialpolitik: Rentenpolitik 235 Vertiefung: Grundprinzipien staatlicher Sozialpolitik: Rentenpolitik Sozialversicherung, Rente und private Vorsorge 2029 stufenweise auf 67 Jahre anzuheben, da mittlerweile, dem Umlageverfahren folgend, weniger Beitragszahler im Beruf für zunehmend mehr Rentner aufkommen müssen. Dass die Rentenversicherung lange Zeit über hohe Rücklagen verfügte, weckte politisch Begehrlichkeiten. Durch staatliche Vorgaben wurden auch andere Leistungen als die der direkten Rentenauszahlung finanziert. Besonders teuer kam die gesetzliche Rentenversicherung in den 90er-Jahren zu stehen, dass sie die Ansprüche von Rentnern aus den neuen Bundesländern übernehmen musste, die vorher keine Beitragszahlung geleistet hatten. Sie übernahm somit große Teile der Kosten der deutschen Wiedervereinigung (auch dazu nachfolgender Text). Die Sozialversicherungsbeiträge („Beitragssätze“) werden aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet (in Prozent vom Bruttolohn). Seit 2015 beträgt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,7 %, zur Pflegeversicherung 2,35 % (außer in Sachsen), zur Arbeitslosenversicherung 3,0 % und zur Krankenversicherung 14,6 %, wobei die Krankenkassen allein von den Versicherten noch zusätzlich einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Bei einem Bruttogehalt von z. B. monatlich 3 000 Euro bleiben nach Abzug der EinkomSozialversicherungen und Sozialversicherungsbeiträge Die gesetzliche Rentenversicherung dient der Absicherung im Alter oder im Falle verminderter Erwerbsfähigkeit: Anhand der von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich eingezahlten „Rentenbeiträge“ wird später dessen jeweilige Rentenberechtigung festgesetzt (berechnet nach der „Rentenformel“). Die Rentenkasse wird daher im Prinzip durch ein „Umlageverfahren“ finanziert, bei dem die aktuell Arbeitenden die Renten der aus dem Berufsleben bereits Ausgeschiedenen, also der früheren Beitragszahler, zahlen (auch „Generationenvertrag“ genannt). Gleichwohl ist anders als z. B. das Kindergeld die Rente keine staatliche Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung („auf Gegenseitigkeit“ – die Nutzer haben vorher selbst eingezahlt). Gleiches gilt in Deutschland im Prinzip auch für die Kranken-, Arbeitslosenund Pflegeversicherung (auch wenn der Staat diese z. T. absichert). Die Höhe der Rente hängt allerdings von Vorgaben der Politik ab, nicht nur von der Zahl der Beitragszahler bzw. der Höhe ihrer Einkommen, von denen derzeit 18,7 Prozent monatlich in die Rentenversicherung fließen. Das Bezugsalter, ab dem die Rente gezahlt wird (traditionell 65 Jahre), ist genauso änderbar wie der Prozentsatz des Rentenbeitrags, und auch die Höhe der Auszahlungen an die Rentner ist variabel. So wurde z. B. 2001 eine „Schutzklausel“ eingeführt, die verhindert, dass die an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelte Rentenerhöhung pro Jahr im Fall sinkender Löhne zu einer Rentenminderung führt (um dies ggf. aufzufangen, müssten die „Beitragszahler“ einen höheren Prozentsatz einzahlen, der Staat zuzahlen oder die Anspruchsberechtigten später in Rente gehen; vgl. zu dieser politischen Entscheidung auch den nachfolgenden Text). 2007 wurde beschlossen, das Renten-Eintrittsalter bis 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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