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Kontroverse 245 für Zeiten der Kindererziehung und Pflege gelten. So würde ein wichtiger Anreiz für viele Frauen, zu Hause zu bleiben, wegfallen. Das Leitbild der Grünen ist dabei, dass Mann und Frau zumindest „vollzeitnah“ arbeiten. Der Staat soll nur noch während der Betreuung kleiner Kinder und bei Pflegefällen finanziell helfen. Eine Altersgrenze für die Kinder nennen die Grünen allerdings nicht. Für alle anderen Paare planen die Grünen in der Krankenversicherung und auch in der Rentenversicherung eine Art Splitting: Die Einkommen sollen addiert werden und jeder für jeweils die Hälfte Sozialbeiträge zahlen. Das Ehegattensplitting soll hingegen so weit abgeschmolzen werden, wie es das Grundgesetz zulässt. Das von der Union angedachte Familiensplitting stößt bei den Grünen auf Ablehnung. „Es honoriert weiterhin die Nichterwerbstätigkeit eines Partners und verschärft zudem die soziale Schieflage des Ehegattensplittings“, schreiben die Vize-Fraktionsvorsitzenden Kerstin Andreae und Ekin Deligöz in einem Papier, das dem Handelsblatt vorliegt. Der CDU schwebt ein Modell vor, bei dem das Gesamteinkommen einer Familie nicht nur durch zwei geteilt wird, sondern etwa bei zwei Eltern und zwei Kindern durch drei – denn jedes Kind soll quasi als halber Erwachsener zählen. Der Splittingvorteil für Kinderlose bliebe parallel erhalten. Das jedoch würde „die bestehende Ungerechtigkeit weiter verschärfen“, weil vor allem Bessergestellte profitieren würden, argumentieren Andreae und Deligöz. „Dem Großteil der Kinder beziehungsweise der Familien wäre kein bisschen geholfen.“ Zudem wäre das Familiensplitting deutlich teurer als das Ehegattensplitting, das nach Angaben des Bundesfinanzministeriums das Steueraufkommen jährlich um rund 20 Milliarden Euro mindert. Die Grünen favorisieren dagegen einen radikalen Umbau: Sie würden das Ehegattensplitting zwar mit Rücksicht auf die Verfassung nicht völlig abschaffen, aber auf die Übertragung des Grundfreibetrages beschränken. Danach könnte in einer Alleinverdienerehe derjenige, der nicht arbeitet, sein steuerliches Existenzminimum von derzeit 8 004 Euro pro Jahr auf den anderen übertragen. Damit würde der Steuervorteil bei Besserverdienern weit niedriger ausfallen: Statt heute bis zu gut 15 000 Euro wären es „nur“ knapp 4 000 Euro. Für langjährige Ehen wollen die Grünen eine Übergangslösung. (Barbara Gillmann, in: Handelsblatt v. 8.1.2013, S. 7, und v. 27.8.2012, S. 15) 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Nu r z u P üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C Bu ch ne r V er la gs | |
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