Volltext anzeigen | |
Kontroverse: Steuern von „oben“ für „unten“? 309 steuer. Die Vermögenssteuer erfasst also das, was nach dem ersten Zugriff des Fiskus dem Bürger übrig geblieben ist und das durch Grundund Erbschaftsteuer bereits heute in der Substanz besteuert wird. Oft wird – unter dem Motto „es trifft ja keinen Armen“ – angeführt, dass Haushalte mit großem Vermögen typischerweise über sehr hohe Einkommen verfügen. Dies ist das falsche Argument für die Einführung einer Vermögenssteuer, weil diese hohen Einkommen auch bereits mit hoher Progression besteuert werden. Wollen wir in unserer Gesellschaft mehr Steuergerechtigkeit, so ist der Ansatz beim Vermögen deshalb wenig zielführend. Das Vermögen als Besteuerungsobjekt ist nämlich unabhängig vom Einkommen. Es bleibt also nur die „Notwendigkeit“ höherer Steuereinnahmen als Rechtfertigung. Auch dies erfordert keine Vermögenssteuer. Allein durch die Erhöhung der Einkommensteuersätze wäre der Wunsch aber einfach zu erfüllen. Es ist widersinnig, dass der Gesetzgeber einerseits mit der Abgeltungssteuer die Steuerlast für Kapitaleinkünfte auf 25 Prozent der Einkünfte begrenzt hat und nun mit der Vermögenssteuer die Substanz besteuern möchte, die – auch – hierdurch angesammelt wird. Schließlich ist der Einwand falsch, mit einer Erhöhung der Einkommensteuer erreiche man nicht nur die Superreichen. Die bloße Erhöhung des Spitzensteuersatzes hat auf die Besteuerung der unteren Einkommen keine Auswirkung. Das Steuermehraufkommen würde allein bei den Steuerpflichtigen entstehen, die die höchsten Einkommen erzielen, allerdings unabhängig davon, ob sie Vermögen ansammeln oder das Einkommen in den Konsum stecken. Die Kosten der Erhebung einer Vermögenssteuer schätzen Experten auf mehr als doppelt so hoch wie die Kosten für die Erhebung der Einkommensteuer. Der Verzicht auf die Erhebung der Vermögenssteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Einkommensteuer könnte daher einen mindestens dreistelligen Millionenbetrag an Verwaltungskosten einsparen. Dass bei der Diskussion um den Finanzbedarf des Staates die Reduzierung der Ausgaben und Budgetdisziplin keine Rolle zu spielen scheinen, ist paradox. Stand doch am Anfang des Reichtums fast immer der sparsame und bewusste Umgang mit der Differenz zwischen versteuertem Einkommen und Ausgaben. (Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg, Partner und Steuerrechtsexperte von CMS Hasche Sigle, 1.11.2012: Braucht Deutschland eine Vermögenssteuer?; http://www.impulse.de/recht-steuern/brauchtdeutschland-eine-vermoegenssteuer; letzter Abruf: 10.12.2014) 2. […] Die Vermögenssteuer hat sich im Verlauf eines Jahrhunderts als steuerliche Missgeburt herausgestellt, die die Arbeiterklasse eher schädigt, als ihr Nutzen bringt. Ertragsunabhängige Steuern wie die Vermögenssteuer können nicht aus Gewinnen bestritten werden. Sie müssen aus der Vermögenssubstanz entrichtet werden. In Zeiten der Wirtschaftskrise stellen sie für die Unternehmen eine besondere Belastung dar, die eine Insolvenz bewirken kann. In der Rheinstahlkrise Anfang der 1970er-Jahre kostete die Vermögenssteuer besonders viele Arbeitsplätze, zumal die Anträge auf Billigkeitserlass der Vermögenssteuer wegen des Prüfaufwands nicht zeitnah entschieden werden konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögenssteuer wegen ungleicher Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Eine gleichmäßige Bewertung von Geldvermögen einerseits und Sachvermögen andererseits ist aber kaum möglich, in jedem Fall aber sehr aufwendig. Die Werte von Immobilien und besonders von Unternehmen sind schwer zu ermitteln. Am besten lassen sich Werte in Kunstwerken verstecken. Dieses Problem zeigt gegenwärtig die Erbschaftund Schenkungsteuer, die das Bundesverfassungsgericht 2006 ebenfalls wegen ungleicher Bewertung als verfassungswidrig erkannt hatte. Während Vermögen erbschaftund schenkungsteuerlich nur im Zeitpunkt der Übertragung zu bewerten ist, muss es für die Vermögenssteuer periodisch bewertet werden. Damit werden die Bewertungsprobleme potenziert. Um die Praktikabilität der Besteuerung aufrechtzuerhalten, werden Bewertungsmethoden bewusst verfälscht. Das belegt die Grundsteuer als eine Vermögenssteuer auf Immobilien. Die Gebäudewerte werden nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 auch dann ermittelt, wenn das Grundstück im Jahre 2010 bebaut worden ist. Eine periodische Ermittlung der wirklichen Werte erzeugt extrem hohen Verwaltungsaufwand. Man betrachte in dem Zusammenhang auch das Beispiel von Unternehmenswerten im Auf und Ab der Konjunkturen. Seit der Geburt der Vermögenssteuer Ende des 19. Jahrhunderts haben die Steuerökonomen gelernt, dass gute Steuern nur Steuern sind, die an dynamische Faktoren anknüpfen, an das erwirtschaftete Einkommen und an Umsätze. Demnach sind gute Steuern die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Steuern auf das ruhende Vermögen sind schlechte Steuern, weil sie häufig Wirtschaftskraft ohne Liquidität belasten. Vermögenssubstanzsteuern sind schlechte Steuern. 40 45 50 55 60 65 70 75 80 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |