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Annäherung und Planung: Streit um die Aufgaben des Staates 29 Ziele der Wirtschaftspolitik in entwickelten Marktwirtschaften Wohlstandsmaximierung durch (als Oberziel) wettbewerbliche Selbststeuerung mit staatlichem Ordnungsrahmen und (als primäres Regelungssystem) ergänzende Wirtschaftspolitik zur Verwirklichung von: (als sekundäre Einflussnahme) I. Allokationszielen: 1. Wettbewerbsschutz und -förderung 2. Staatliche Versorgung mit „öffentlichen Gütern“ 3. Umweltschutz II. Distributionszielen: (Verteilungskorrekturen des reinen Marktleistungsprinzips, und zwar möglichst ohne Marktleistungsmotivationen zu beeinträchtigen) 4. Einkommensund Vermögensangleichung (nach Bedürfniskriterien) 5. Förderung bestimmter Wirtschaftszweige oder -gebiete im Inland 6. Wohlstandsangleichung für Entwicklungsländer III. Stabilitätsund Wachstumszielen: 7. Vollbeschäftigung 8. Preisniveaustabilität 9. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht 10. Quantitatives/qualitatives Wirtschaftswachstum IV. nachrangig gelegentlich verfolgten Zielen wie: 11. Veränderung privater Konsumgewohnheiten (z. B. Alkoholund Nikotineinschränkungen) 12. Veränderung der Bevölkerungsgröße oder -struktur (z. B. Festlegung von Einwanderungsquoten für Ausländer) Erläutern Sie die grundsätzlichen Zielbereiche I bis IV in der Tabelle. Ordnen Sie die 25 Zielbeispiele (s. S. 27) – soweit möglich bzw. sinnvoll – den 12 Aufgabenfeldern der Politik (in der Tabelle rechts) zu und finden Sie weitere Beispiele für die Aufgabenfelder. Begründen Sie, ob sich der Staat stärker oder weniger stark engagieren sollte. Beziehen Sie sich auf die verschiedenen Politikbereiche und aktuelle politische Entwicklungen. 1 2 3 Stabilität und Wachstum – das magische Viereck Viereck, Fünfeck oder Sechseck? Wir konzentrieren uns im Folgenden vor allem auf den Zielbereich III in der Aufstellung von Bartling. Die vier „Stabilitätsund Wachstumsziele“ bestimmen seit nunmehr 40 Jahren die deutsche Wirtschaftspolitik grundlegend. Doch sind sie mit den anderen politischen Zielbereichen eng verbunden, wie sich herausstellen wird. So nennt z. B. das Gesetz aus dem Jahre 1963, das Sie gleich kennenlernen werden, die vier in Bereich III genannten Ziele als die zentralen Aufgaben der Wirtschaftspolitik, fügt jedoch noch ein fünftes hinzu (aus einem anderen Zielbereich, nämlich II, 4.). Doch tauchte dieses fünfte Ziel schon vier Jahre später in einem weiteren Gesetz („zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“, StWG, 1967) nicht mehr auf – obwohl Gewerkschaften und SPD es eigentlich wieder gern formuliert gesehen hätten. Die 5 10 15 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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