Volltext anzeigen | |
Grundlagen 327 1986 Nuklearkatastrophe von Tschernobyl nahe der ukrainischen Stadt Prypjat mit Tausenden Toten und unabschätzbaren Langzeitfolgen. Wenige Wochen später wird in der BRD das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet. 1987 Seit Anfang der 1980er-Jahre tritt jährlich das Ozonloch auf, insbesondere über der Antarktis, verursacht durch schwer abbaubare Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in der Atmosphäre, das zu Schädigungen von Lebewesen durch einen erhöhten UV-B-Anteil der Sonnenstrahlung führt. Im Montrealer Protokoll werden 1987 die FCKW weltweit verboten. Das Ozonloch wird sich voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts schließen. 1987 Die UN-Kommission für Umwelt und Entwicklung veröffentlicht unter Leitung der ehemaligen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland den Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“. Er gilt als der Beginn des weltweiten Diskurses über Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung, die hier erstmals definiert wird. 1988 Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der zwischenstaatliche Ausschuss über Klimaveränderung, im Deutschen als Weltklimarat bezeichnet, wird 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ins Leben gerufen, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zusammenzufassen. 1990 erscheint der erste, 2013/14 der fünfte Sachstandsbericht. 1991 Das bundesdeutsche Stromeinspeisungsgesetz von 1990 regelt erstmals die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Strom aus regenerativen Quellen abnehmen und mit Mindestpreisen vergüten zu müssen, die als Anteil vom Durchschnittserlös für Strom zwei Jahre zuvor errechnet werden. 1992 Der Brundtland-Bericht führt 1989 zur Einberufung der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro stattfindet. Sie ist nach Stockholm 1972 die erste größere internationale Umweltkonferenz und ist als Erdgipfel bekannt geworden. Wichtige Ergebnisse sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung, die Klimarahmenkonvention, die Forest-Principles und die Biodiversitäts-Konvention. 1993 Unter der Regierung Helmut Kohl finden die sogenannten Energiekonsensgespräche statt (zwischen Vertretern der Bundesund Landesregierungen sowie der Wirtschaft), die jedoch zu keinem Konsens führen. 1997 Im Kyoto-Protokoll von 1997 verpflichtet sich die Europäische Union, bis zum Zeitraum 2008 – 2012 die durchschnittlichen Treibhausgas-Emissionen um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1980 zu verringern, um der globalen Erwärmung entgegenzuwirken. Die EU-Staaten teilen sich die Lasten, Deutschland verpflichtet sich zu 21 Prozent Reduktion. 2000 Die erste rot-grüne Regierung im Bund vereinbart mit den vier großen Energieversorgungsunternehmen den Atomausstieg, der im Jahr 2002 durch Novellierung des Atomgesetzes rechtlich abgesichert wird („Atomkonsens“). Es wird angenommen, dass das letzte KKW 2021 abgeschaltet wird. 2000 Das Stromeinspeisungsgesetz wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ersetzt. Die Vergütungssätze werden stärker differenziert, die Sätze für Fotovoltaik stark angehoben und Technologien wie geothermisch erzeugte Energie einbezogen, um eine Anschubförderung zu geben. Das EEG wird 2004, 2009, 2012 und 2014 novelliert. 2001 Der erste BSE-Fall führt zu einer politischen Debatte über die Neuausrichtung der Agrarpolitik und eine Ökologisierung von Produktion, Handel und Konsum unter dem Begriff Agrarwende. Ein neues staatliches, an EU-Standards orientiertes Bio-Siegel wird eingeführt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird auch für den Verbraucherschutz zuständig. Innerhalb von zehn Jahren sollte der Anteil der ökologischen Landwirtschaft von 3 auf 20 Prozent gesteigert werden. 2012 betrug er 6,2 Prozent in Deutschland. In Österreich lag er 2013 bei 20 Prozent. 2002 Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (World Summit on Sustainable Development, WSSD) fand mit ca. 20 000 Delegierten in Johannesburg/Südafrika statt. Die Nichtregierungsorganisationen fanden sich im Kongress „A Sustainable World is Possible“ zusammen. Neue Ziele zur Biodiversität, Armutsbekämpfung, Gleichstellung der Geschlechter werden vereinbart. 2003 Die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG wird Rechtsgrundlage des europäischen Emissionshandels und muss von den EU-Staaten in nationale Gesetze umgesetzt werden. 80 85 90 95 100 105 110 115 120 125 130 135 140 145 150 155 160 165 170 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g n um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |