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Grundlagen: Baustein 1: Motive, Stationen und Phasen der europäischen Integration 369 Chronologie des Integrationsprozesses 1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die drei Beneluxstaaten unterzeichnen den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion). Sie verpflichten sich, den überstaatlichen Charakter der Behörde zu achten und zur „Ausweitung der Wirtschaftskraft und zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten beizutragen“. Die EGKS löst in der Folgezeit viele Probleme auf dem Kohleund Stahlsektor. 1957 Die sechs Montanunion-Staaten unterzeichnen in Rom die Verträge (Römische Verträge) über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Als Aufgaben der Gemeinschaft werden „eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten“ festgelegt. Die Römischen Verträge leiten den Aufbau der europäischen Institutionen (vgl. Organe der EU, S. 376 ff.) ein. Die EWG gilt als Motor der Integration, weil sie zum starken ökonomischen Aufschwung in den Mitgliedstaaten führte, wenn auch der Agrarsektor immer wieder neue Probleme mit sich brachte. 1962 Der Ministerrat einigt sich auf die Grundsätze einer gemeinsamen Agrarpolitik (Gründung des Europäischen Agrarfonds). 1965 Krise der EWG wegen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik; Frankreich praktiziert im Ministerrat die „Politik des leeren Stuhls“. 1966 Luxemburger Kompromiss mit Frankreich: Bei vitalen Interessen eines Staates ist die Einstimmigkeit im Ministerrat erforderlich. 1967 Fusionsvertrag der drei Gemeinschaften EWG, EURATOM und EGKS zur Europäischen Gemeinschaft (EG). 1968 Die EG vollendet die Zollunion. Von nun an sind Import und Export von einem EG-Staat in einen anderen zollfrei. 1972 Erste Erweiterung: Großbritannien, Dänemark und Irland werden Mitglieder der EG (Norderweiterung). Norwegen wird nicht Mitglied, da die Bevölkerung sich in einem Volksentscheid gegen die Mitgliedschaft ausspricht. Die drei neuen Mitgliedstaaten erweisen sich in der Folgezeit teilweise als „Bremsmächte“ hinsichtlich geplanter Reformen (Agrarmarkt) und einer möglichen Süderweiterung. 1978 Der Europäische Rat beschließt die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) und einer europäischen Währungseinheit (ECU). 1979 Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) werden zum ersten Mal direkt gewählt. Das EP ist bisher die einzige direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählte Institution, die alle fünf Jahre neu gewählt wird. In Deutschland lag die Wahlbeteiligung bei 65 %, im EU-Durchschnitt bei 62 %. 1981/1986 Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) treten der EG bei (Süderweiterung). Damit umfasst die Gemeinschaft insgesamt 320 Millionen Menschen aus zwölf Ländern. Obwohl wirtschaftliche Gründe eher dagegen sprachen, ermöglichten die Staatsund Regierungschefs der EG den drei Staaten den Beitritt, um so den Demokratisierungsprozess in den drei Staaten nach dem Ende der Militärregimes in den Siebzigerjahren zu unterstützen. 1987 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) tritt in Kraft. Die Entscheidungsverfahren der EG, die wegen des Einstimmigkeitserfordernisses im Rat häufig blockiert waren, wurden durch Vereinbarung häufigerer Mehrheitsabstimmungen im Ministerrat und dem Mitentscheidungsrechts des Parlaments in bestimmten Bereichen deutlich gestärkt. Die Vertragspartner weiteten die Zuständigkeiten der EG in den Bereichen Umweltschutz sowie Forschung und Technologie aus und fixierten die 1970 vereinbarte Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) erstmals in einem Vertrag. Der bereits 1957 vereinbarte Binnenmarkt soll bis Anfang 1993 vollendet werden. Die Europaflagge und die Europahymne („Ode an die Freude“) werden als verbindende Elemente eingeführt. 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 N r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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