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Vertiefung: Migration – eine besondere Herausforderung für die EU 403 Vertiefung: Migration – eine besondere Herausforderung für die EU Arbeitsund Binnenmigration sind zwei wichtige Handlungsfelder, auf denen die EU tätig ist. Ebenso ist auch im Hinblick auf die Asylund Flüchtlingspolitik zunehmend die Gemeinschaftsebene gefordert. Bei ihrer Gründung und frühen Entwicklung galten Migration und Asyl noch als zentrale nationale Aufgaben der Mitgliedstaaten. Im Laufe der Integrationsprozesse wurde dann aber die Notwendigkeit der Kooperation und gemeinsamen Gesetzgebung im Bereich der Migrationspolitik erkannt. Anlass dafür war, dass seit den 1990er-Jahren der Umfang der Einwanderung stetig zunahm. Die europäische Integration ermöglichte es, ohne Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu wandern (Freizügigkeit). Als dann die Grenzen im Inneren der Europäischen Gemeinschaft fielen, standen die Mitgliedstaaten vor dem Problem, dass auch Angehörige von Drittstaaten (d. h. von Nicht-EU-Staaten) damit von einem Land in das nächste wandern konnten, ohne dass der einzelne Staat darüber eine Kontrolle hätte. Im Mittelpunkt der Regelungen standen zunächst die Sicherung der Grenzen nach außen, die Visapolitik und die Verhinderung „irregulärer“ Migration. Inzwischen ist aus der Zusammenarbeit zwischen den Staaten in einigen Bereichen eine gemeinsame Politik mit gemeinsamen Richtlinien und Verordnungen geworden, die von politischen und wirtschaftlichen Organisationen sowie von Parteien aus ganz verschiedenen Gründen kritisiert werden. Die teilweise sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene sehr emotional aufgeladene „Migrationsdebatte“ betrifft ganz unterschiedliche Personen (Arbeitskräfte, Flüchtlinge, Asylbewerber und die sogenannten „irregulären“ Migranten) und auch die einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise, wie Ihnen die folgenden Materialien zeigen. Armutsmigration – ein Problem im Binnenmarkt? Keine Gnade für Armutsmigranten! Ab dem 1. Januar kommen Bulgaren und Rumänen ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland. Doch die CSU ist skeptisch und will die Regeln für Armutsmigranten verschärfen. Nach dem Motto: „Wer betrügt, der fliegt“. Andreas Schockenhoff findet’s gut. Dass rumänische und bulgarische Staatsbürger ab Januar weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis benötigen, um nach Deutschland zu kommen, bewertet der CDU-Fraktionsvize positiv. „Aufgrund unserer demografischen Entwicklung sind wir auf Zuwanderung angewiesen“, sagte Schockenhoff der „Welt“. Ein Problem für den deutschen Arbeitsmarkt kann er darin jedenfalls nicht erkennen. In der Schwesterpartei CSU sieht man das etwas anders. Hier überwiegt die Skepsis darüber, dass Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien in der Europäischen Union bald die volle Freizügigkeit genießen. Durch die mögliche Armutseinwanderung befürchtet man eine Überstrapazierung des deutschen SozialsysWartehäuschen im Dreiländereck Bulgarien-GriechenlandTürkei 5 10 15 Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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