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Vertiefung: Der Wirtschaftsstandort Deutschland in der Diskussion 77 des Sachverständigenrats [Gutachten 2013/14] erst einmal 41 Stunden umsonst arbeiten, bevor ihr Nettoverdienst ab der 102. Stunde höher ist als bei dem 60-Stunden-Minijob. 7,8 Millionen Menschen hatten nach Informationen des Statistischen Bundesamts 2013 „atypische Beschäftigungsverhältnisse“: befristete Arbeitsverträge (2,6 Millionen), einen Minijob mit weniger als 20 Wochenstunden („geringfügig“, 2,5 Millionen) oder Arbeit als Leiharbeiter („Zeitarbeit“, 700 000). Etwa zwei Drittel von ihnen waren Frauen. Zum Vergleich: 24,6 Millionen Menschen hatten dagegen Normal-Arbeitsverhältnisse (mit mehr als 20 Wochenstunden, ohne Auszubildende). Seit 2003, als Minijobs mit der „Agenda 2010“ eingeführt wurden, hat sich deren Anteil an den versicherungspflichtig Beschäftigten verdoppelt (etwa 9 Prozent). Problematisch erscheint, dass Minijobs z. T. Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bieten, Überstunden im Rahmen eines Minijobs zu vergüten (das ist erlaubt, wenn der Vertrag über eine Tochtergesellschaft läuft, sonst nicht); etwa zwei Drittel der geringfügig entlohnten Beschäftigten haben eine solche Tätigkeit nur im Nebenjob. Auch ist schwer zu begründen, warum jemand, der mit drei Minijobs 1 350 Euro verdient, viel geringer besteuert wird als jemand, der das gleiche Einkommen mit nur einem Job erzielt. Schließlich werden Vorwürfe des Sozialabbaus und der Ausbeutung insbesondere bedürftiger Frauen durch Minijobs formuliert. Denn nur für ein Viertel der Minijobs ist überhaupt ein Berufsabschluss nötig, aber 80 Prozent der Minijobber haben diesen bzw. eine höhere Bildung, insofern arbeiten sie unterhalb ihrer Möglichkeiten. „Mini“, das ist beim Minijob oft die schlechte Bezahlung für relativ viele Stunden. Insofern forderten die Grünen im Bundestagswahlkampf 2013, alle Verdienste über 100 Euro im Monat steuerund abgabenpflichtig zu machen. Allerdings sind die Minijobber selbst zu etwa 50 Prozent mit ihrem Beschäftigungsverhältnis voll zufrieden (Statistisches Bundesamt 2010), insbesondere Studierende und Rentner. Auch wurden die Normalarbeitsverhältnisse keineswegs zur Ausnahme – im Gegenteil. Und bei ungleichen Einkommen bei Ehepartnern erscheint nur durch Minijobs eine Umgehung der negativen Effekte des Ehegattensplittings für die Geringverdiener möglich (s. Kapitel 4). Unternehmen wie der Verband der Dienstleistungswirtschaft argumentieren, dass die Firmen feste Mitarbeiter bräuchten – aber auch Minijobber für die Spitzenzeiten. (Autorentext) 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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