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Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von derzeit (Stand: März 2015) 28 Staaten. Sie bildet mit ca. 500 Millionen Einwohnern und einem BIP von mehr als 13.000 Mrd. Euro den größten Wirtschaftsraum der Welt. Unter Kooperation versteht man die Zusammenarbeit von Staaten durch den Abschluss von Verträgen (= Abkommen). Unter Integration versteht man den Zusammenschluss von Staaten zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles. Der Zusammenschluss kann z. B. wirtschaftlicher oder politischer Natur sein. Integration bedeutet den Verzicht auf nationale Souveränität zugunsten supranationaler Institutionen. §§ Kooperation gemeinsame Regeln, bei völliger Souveränität, z. B. Freihandelszone Staaten geben Aufgaben an eine supranationale Organisation ab, deren Beschlüsse bindend sind, z. B. EuGH-Urteile Integration Land A Land B Land A Land B Organisation Unter europäischer Integration versteht man den Zusammenschluss europäischer Staaten zur Europäischen Union. Es handelt sich dabei um eine wirtschaftliche und politische Integration Europas. Die Ziele der politischen Integration sind: die Friedenssicherung und die Sicherheit der 28 Mitgliedsländer, die Verbreitung von Demokratie und die Sicherung der Menschenrechte. Die Ziele der wirtschaftlichen Integration sind eine Steigerung des Wohlstandes durch: den Abbau ökonomischer Grenzen sowie der Diskriminierung einzelner Länder und sonstiger Handelshemmnisse, eine tiefere Arbeitsteilung und eine bessere Koordination der Wirtschaftspolitik der einzelnen Staaten. Wirtschaftliche Integrationsstufen: Güter und Dienstleistungen werden auf Märkten gehandelt. Wenn beim Handel zwischen Staaten keine Zölle erhoben werden, die Staaten aber dritten Ländern gegenüber unterschiedliche Außenzölle besitzen, spricht man von einer Freihandelszone, existieren hingegen einheitliche Die europäische Integration 189 Fachwissen im Zusammenhang 82007_1_1_2015_172_197_Kapitel7.indd 189 15.05.15 11:58 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d e C .C .B uc hn er V er la gs | |
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