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1599.2 Welthandelspolitik – Freihandel oder Protektionismus? bis 1995: GATT-Mitgliedsländer; GATT: Allgemeines Zoll und Handelsabkommen, informeller Vorläufer der Welthandelsorganisation (WTO); Ursprungsdaten: WTO M itgliedsländer der Welthandelsorganisation Ein vorrangiges Ziel der Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf ist der Abbau aller Hemmnisse, die den globalen Handel behindern. Mit der Zahl der WTO-Mitgliedsländer steigt allerdings der Abstimmungsbedarf: Denn damit ein WTO-Abkommen zustande kommt, müssen sich alle Mitgliedsländer bei allen Verhandlungsthemen einig sein. Aufgrund dieser Regelung hat jedes Land – und sei es auch noch so klein – ein Vetorecht. Entwicklungsländer Industrieländer 1948 1960 1970 1980 1990 1995 (WTOGründungsjahr) 2000 2010 2013 10 18 22 22 22 23 23 23 238 19 54 61 76 104 117 130 136 18 37 76 83 98 127 140 153 159 M 13 Das Welthandelsregime der WTO Soll ihrer Meinung nach eine transatlantische Freihandelszone geschaffen werden? Beurteilen Sie diese Frage mithilfe der Materialien M 7 – M 13. Unterscheiden Sie dabei mögliche Auswirkungen auf Unternehmen, Konsumenten und Welthandel. Aufgabe Informieren Sie Ihren Kurs über die in M 7 aufgeführten Freihandelsabkommen. zu Aufgabe Vergleichen Sie die Umfragewerte aus Deutschland mit denen der USA in M 9. zu Aufgabe Erläutern Sie, inwiefern TTIP, die bisher von der WTO gesteuerte Welthandelsordnung, infrage stellt (M 12, M 13). Die WTO nahm am 1. Januar 1995 ihre Arbeit auf und löste damit als neue Dachorganisation des Welthandels das Allgemeine Zollund Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) von 1948 ab. Die WTO ist als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel zu formulieren. Das oberste Organ der Welthandelsorganisation ist die Ministerkonferenz der Wirtschaftsund Handelsminister, die alle zwei Jahre zusammenkommt. Bei den Treffen werden die Themen für die zumeist mehrjährigen Verhandlungsrunden festgelegt und Ziele aufgestellt. Die Ministerkonferenz entscheidet unter anderem über die Einsetzung einzelner Räte, die Ernennung des WTO-Generaldirektors, die Bestimmung seiner Kompetenzen sowie über Änderungen des WTO-Rechts. Entscheidungen in der Ministerkonferenz werden grundsätzlich nach dem Konsensprinzip gefällt. Jedes WTO-Mitgliedsland hat dabei eine Stimme. Die WTO ist auch ein Forum für die Lösung von Handelskonflikten. Die Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten gilt im Gegensatz zum früheren GATTStreitschlichtungssystem für alle WTO-Abkommen. Bearbeiter 5 10 15 20 25 30 © 2014, IW Medien iwd 3, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Medien GmbH, 16.1.2014, S. 2 N z u P rü fz w e c k e n E ig e n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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