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205 15 20 25 10 5 10 5 M 7 Werte und Ziele der Europäischen Union Im Vertrag von Lissabon sind die zentralen Werte der EU festgehalten: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitglied staaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerech tigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ Als Ziele der Europäischen Union nennt der Vertrag unter anderen die Förderung des Friedens, die Schaffung eines Binnenmarkts mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb, Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, Soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt, weltweite Beseitigung der Armut und die Förderung des Völkerrechts. Aufgaben 1. Fasst Merkmale zusammen, die Europa für euch als einheitlichen Raum erscheinen lassen (M 3 – M 7). 2. Die Europäische Union lässt sich anschaulich mit dem Bild eines Hauses vergleichen. Das Fundament bilden die gemeinsamen Werte und Ziele. Im Erdgeschoss wohnen die Gründerstaaten. In den oberen Geschossen wohnen die hinzugekommenen Mitglieder. An der Hausfassade stehen die Meilensteine, die das Leben im europäischen Haus prägen und prägten. Zeichnet in Gruppen das europäische Haus auf ein großes Plakat (J Methodenglossar). Vergleicht eure Ergebnisse (M 3 – M 5). 3. Braucht die EU gemeinsame Symbole? Beurteilt dies mithilfe einer Diskussion in der Klasse oder Arbeitsgruppe (M 6, M 7). zu Aufgabe 3 Entwickelt in Gruppen weitere mögliche gemeinsame Symbole der EU und begründet eure Entwürfe (ggf. zusammen mit den Fächern Geschichte und Kunst). 5.1 Die Europäische Union – was macht sie aus, wie funktioniert sie eigentlich? Art. 2 EU-Vertrag Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Art. 3 EU-Vertrag (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt u d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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