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209 qualifi zierter Mehrheit bzw. einstimmig gefasst werden. Bei einfachen Mehrheitsentscheidungen verfügt jedes Land über eine Stimme; bei qualifi zierter Abstimmung haben die Länder ihrer Größe entsprechend unterschiedliches Stimmengewicht, eine qualifi zierte Mehrheit ist bei 255 Stimmen und einer einfachen Mehrheit der Mitgliedstaaten erreicht; bei Beschlussfassung mit qualifi zierter Mehrheit kann ein Mitgliedstaat verlangen, dass die Mehrheit mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentiert; wenn Einstimmigkeit gefordert ist, verfügt jedes Land über eine Stimme, die als Veto genutzt werden kann. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass ab 2014 (bzw. nach Ablauf von Übergangsregelungen ab 2017) Entscheidungen im Rat mit doppelter Mehrheit [=Das heißt: Mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, sind für einen Mehrheitsbeschluss erforderlich] getroffen werden. Klaus Schubert, Martina Klein, Rat der Europäischen Union, in: Klaus Schubert, Martina Klein, Das Politiklexikon, 5. Aufl ., Bonn 2011, S. 242 M 12 EU-Kommission – Anzahl der Kommissare ab 2014 Derzeit darf jedes Mitgliedsland einen Kommissar ins Brüsseler Kollegium entsenden. Da am 1. Juli [2013] Kroatien der EU beitritt, sieht es auf den ersten Blick so aus, als wolle der Rat am Mittwoch lediglich den Kroaten für die Restzeit der amtierenden Kommission unter Präsident José Manuel Barroso einen Kommissar zubilligen. In Wahrheit steht ein viel weitreichender Beschluss auf der geheimen Tagesordnung: Die Formel „Ein Kommissar pro Land“ soll auch über das Jahr 2014 hinaus festgeschrieben werden [...]. Sie gilt dann nicht nur für die amtierende Kommission, sondern auch für die Einsetzung der nächsten Kommission nach der Europawahl im Mai 2014. Damit setzen sich die Staatsund Regierungschefs über den EU-Vertrag von Lissabon hinweg. Dort heißt es in Artikel 17, Absatz 5: „Ab dem 1. November 2014 besteht die Kommission aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht.“ Die Hauptstädte wollen sich jedoch einer Ausstiegsklausel bemächtigen, die besagt, dass der Europäische Rat eine Änderung der Anzahl der Kommissare beschließen kann. Allerdings ist dafür Einstimmigkeit vorgesehen. Doch weder im Ausschuss der Brüsseler EU-Botschafter noch in den bilateralen Vorgesprächen zum Gipfel kündigte irgendein Land Widerstand gegen die geplante Entscheidung an. [...] Finanziell ist eine derart aufgeblähte EU-Bürokratie der Öffentlichkeit kaum zu erklären, erst Recht nicht in Zeiten, wo überall staatliche Leistungen gekürzt werden und in den Euro-Krisenländern viele Bürger um ihre Existenz bangen. [...] Die Kosten für einen Kommissar summieren sich [...] pro Jahr auf geschätzte 1,5 bis zwei Millionen Euro. [...] Und mit der Formel „Ein Kommissar pro Land“ würden sich mit jedem neuEU-Kommission unter Barroso Eigentlich sollte bereits die Kommission 2009 – 2014 verkleinert werden. Doch das negative Votum der Iren zum Lissabon-Vertrag aus dem Jahr 2008 wurde dahingehend interpretiert, wieder jedem Land einen Kommissar zu geben. Kleinere Staaten sollten damit milde gestimmt werden. Irland stimmte schließlich in einem zweiten Referendum dem Lissabon-Vertrag zu. Die „ein Land, ein Kommissar“ Regelung war jedoch eindeutig als Übergangsregelung gedacht. 30 35 40 45 50 20 25 30 5 10 15 5 10 15 20 25 5.1 Die Europäische Union – was macht sie aus, wie funktioniert sie eigentlich? Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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