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die Afrikaner noch nach Ablauf einer vereinbarten Arbeitszeit in die Freiheit. Das änderte sich, nachdem die Sklaverei Ende des 17. Jahrhunderts erblich wurde. Die Schwarzen blieben auf Lebenszeit mit Kind und Kindeskindern persönlicher Besitz ihrer weißen Herren.1 Die rechtliche Stellung der Kolonien Die Siedler in den englischen Kolonien führten ein selbstständiges, voneinander unabhängiges Leben. Ihre rechtliche Stellung gegenüber dem Mutterland hing von einer „Charter“, einer Art Verfassungsstatut, ab. Um 1760 gehörten acht Kolonien der Krone (crown colonies), drei waren im Besitz von Privateigentümern (proprietary charter) und zwei in Gesellschafterbesitz (corporate charter). In den Kronkolonien übte ein vom König ernannter Gouverneur mit seinem Rat die Regierungsgewalt aus. Ihm stand nach dem Vorbild des engli schen Parlaments ein nach dem Zensuswahlrecht gewähltes Kolonialparlament (Assembly) gegenüber, dessen Abgeordnete sich vor allem für die Finanzund Steuerpolitik verantwortlich fühlten. Gesellschaft und Bevölkerung Ständische Vorrechte, wie sie in Europa für Adel und Klerus bestanden, gab es in den Kolonien nicht. Insgesamt war die Hierarchie innerhalb der Kolonialgesellschaft weniger stark ausgeprägt, spielte aber im Bewusstsein der Bevölkerung durchaus eine Rolle. Neben einer Oberschicht, bestehend aus königlichen Beamten, reichen Plantagenbesitzern und Großkaufl euten, die sich als „the better sort“ oder „gentry“ bezeichneten, gab es eine breite Mittelschicht von selbstständigen Farmern, kleineren Kaufleuten, Rechtsanwälten, Ärzten, Pfarrern, Lehrern und Handwerkern. Sie verstand sich als „the middling sort“ oder „common people“ und grenzte sich deutlich von den einfachen Arbeitern und Tagelöhnern, Fischern und Seeleuten der Unterschicht („the meaner sort“) ab. Im Gegensatz zu Europa gab es aber in den Kolonien weder ein landloses Proletariat noch viele Erwerbslose. Die Kolonisten verstanden sich als Engländer. Ihre Sprache, ihr Recht und ihre Religion hatten sie mit in die „Neue Welt“ genommen. Einen hohen Stellenwert in der Siedlergesellschaft besaßen Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit. Sie waren oft überlebensnotwendig gewesen. Darüber hinaus prägten puritanische Werte wie Frömmigkeit und Strebsamkeit das Zusammenleben. (geschätzt, in Tausend) In Klammern der Anteil von Schwarzen an der Gesamtbevölkerung 1700 1780 New Hampshire* 5,0 (3 %) 88 (1 %) Massachusetts* 56,0 (1 %) 269 (2 %) New York* 19,0 (12 %) 210 (10 %) New Jersey* 14,0 (6 %) 140 (8 %) Virginia* 59,0 (30 %) 538 (41 %) North Carolina* 11,0 (4 %) 270 (34 %) South Carolina* 5,7 (43 %) 180 (54 %) Georgia* – – 56 (37 %) Pennsylvania** 18,0 (2 %) 327 (2 %) Delaware** 2,5 (6 %) 45 (7 %) Maryland** 30,0 (11 %) 245 (33 %) Connecticut*** 26,0 (2 %) 207 (3 %) Rhode Island*** 5,9 (5 %) 53 (5 %) * um 1760 Kronkolonien ** um 1760 im Besitz von Privateigen tümern *** um 1760 in Gesellschafterbesitz i Bevölkerungsentwicklung. Nach: Udo Sautter, Die Vereinigten Staaten. Daten, Fakten, Dokumente, Tübingen/Basel 2000, S. 105 f. (Tab. 26 und 27) p Analysieren Sie den Zusammenhang zwischen Bevölkerungsentwicklung und geografi scher Lage (siehe dazu die Karte auf Seite 82). Berücksichtigen Sie dabei auch die afroamerikanische Bevölkerung. Zensuswahlrecht: Wahlsystem, bei dem das Wahlrecht an den Nachweis von Besitz, Einkommen oder Steuerleistung (Zensus) gebunden ist puritanisch R Puritaner: Selbstbezeichnung (lat. puritas: Reinheit) der in England verfolgten und Anfang des 17. Jh. nach Neuengland ausgewanderten strenggläubigen Protestanten. Sie lehnten die Anglikanische Kirche ab, führten ein frommes Leben, legten viel Wert auf Bildung und verachteten weltliche Ver gnügen wie Tanz. 1 Der Sklavenhandel wurde 1808 gesetzlich verboten, die Sklaverei 1865 abgeschafft und die Rassentrennung erst 1954 aufgehoben. 83„American Revolution“: Ein moderner Staat entsteht 7316_1_1_2015_080-107_Krisen_Revolutionen.indd 83 05.05.15 13:00 Nu zu P rü fzw ec ke Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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