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zierter stellt sich ihre soziale Lebensordnung dar. Das jeweils geltende Recht ist ein wesentlicher Teil der sozia len Lebensordnung. Der Begriff Recht leitet sich aus dem althochdeutschen reht (= auf gerichtet, gelenkt) ab und be deutet im objektiven Sinne die Gesamtheit der staatlich insti tutionalisierten Regeln (Rechts ordnung), die menschliches Ver halten anleiten oder beeinflussen (objektives Recht). Als subjektives Recht wird dagegen der Anspruch bezeichnet, der für einen Berechtigten aus dem objektiven Recht erwächst. Sitten und Gebräuche Neben der Rechtsordnung sind aber auch allgemeine Verhaltensregeln ein wichtiger Teil der sozialen Lebensordnung. Dazu gehören die in einer Gesell schaft geltenden Sitten und Gebräuche. Sie beruhen auf Tradition und Ge wohnheit und sind durch das herrschende Wertesystem einer Gesellschaft bedingt. Es sind dies also alle Regeln des gesellschaftlichen Umgangs wie Regeln der Höflichkeit, der Kleidung, Tischsitten oder Bräuche bei Geburt oder Tod. Diese werden teilweise auch stark von religiösen Regeln bestimmt. Das Recht unterscheidet sich von den Sitten und anderen Regeln der sozia len Lebensordnung dadurch, dass es durch staatliche Maßnahmen erzwing bar ist. Es ist also eine für alle verbindliche Ordnung, da staatliche Vollstreckungsmittel (Staats an walt schaft, Polizei, Gerichte) sei ne Durchsetzung sicherstellen. Zwar kann die Missachtung sitt licher oder religiöser Gebote eben falls zu Sanktionen führen, etwa zu gesellschaftlicher Äch tung, doch sind durch die Miss achtung keine Rechtsfolgen zu erwarten. In einfachen Gesellschaften bil det das Recht häufig noch eine kaum zu trennende Einheit mit Religion, Moral und Sitte. Je weiter sich eine Gesellschaft ent wickelt, desto weiter entfernt sich das Recht von den anderen Teilen der sozialen Lebensord nung. Rechtsordnung Dem Einzelnen von der Rechtsordnung gewährtes Recht Recht Objektives Recht Subjektives Recht Lösung der Konflikte Rechtsordnung durch Religion Sitte, Moral Freiheitsbedürnis Schutzbedürfnis Zusammenleben der Menschen KONFLIKTE Die Rechtsordnung regelt verbindlich das Zusammenleben der Menschen. 128 1295 Grundlagen unserer Rechtsordnung 5.1 Das Wesen des Rechts N r z u Pr üf zw ck en E ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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