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Abstraktionsprinzip Im deutschen Recht die Trennung zwischen Rechts geschäften, bei denen eine Verpflichtung eingegangen wird (Verpflichtungs geschäfte, z. B. Kaufvertragsschluss) und Rechtsgeschäften, die ein Recht unmittelbar verändern (Verfügungsgeschäfte, z. B. Eigentumsübertragung). Angebot/Antrag Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen der Abschluss eines Vertrages angeboten wird (§ 145 BGB). Angebotstheorie Die Angebotstheorie setzt nicht bei der gesamt wirtschaftlichen Nachfrage, sondern bei der Angebotsseite an. Wirtschaftliches Wachstum und die Schaf fung von Arbeitsplätzen sollen über die Verbesserung der Angebotsbedingungen erreicht werden. Höhere Gewinne sind die Voraussetzungen für mehr Investiti onen und eine Erhöhung der Beschäftigung. Mittel der Angebotspolitik sind zum Beispiel die Senkung von Unterneh menssteuern und die Deregulierung. Wesentlicher Bestandteil der Angebotstheorie ist eine potenzialorientierte Geldpolitik (Monetarismus). Annahme Einseitige Willenserklärung, durch die ein Antrag vorbehaltlos bejaht wird und die zum Zustandekommen eines Vertrages führt (§§ BGB 147 ff.). Anspruch Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Arbeitslosigkeit Arbeitslose sind Personen, die eine bezahlte Beschäf tigung suchen, aber keine finden. Als arbeitslos gel ten Personen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sowie bei der Arbeitsagentur gemeldet sind. Im volkswirtschaft lichen Sinne gibt es Arbeitslosigkeit, wenn das Arbeits angebot kleiner ist als die Arbeitsnachfrage. Arbeitslosigkeit wird anhand der Arbeitslo senquote gemessen. Dazu werden die registrierten Arbeits losen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose) in Beziehung gesetzt. Nach den Ursachen werden die friktionale, saisonale, konjunk turelle und strukturelle Arbeitslosigkeit unterschieden. Besitz Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, im Gegensatz zum Eigentum als der rechtlichen Herr schaft über eine Sache. Besitzer ist, wer die Sache hat. Break-even-Point Punkt, ab dem die Kosten eines Unternehmens beziehungs weise eines Produktes durch die Erlöse, die das Unternehmen beziehungsweise das Produkt erzielt, gedeckt werden. An diesem Punkt wird weder ein Gewinn noch ein Verlust erwirtschaftet. Bruttoinlandsprodukt (BIP) Summe aller für den Endverbraucher bestimmten wirtschaft lichen Leistungen einer Volkswirtschaft, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums (häufig eines Jahres) innerhalb der Landesgrenzen erbracht wurden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft und regelt die Grundmaterien des bürgerlichen Rechts. Es gliedert sich in fünf Bücher (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familien recht, Erbrecht). Die leitenden Grundsätze des BGB sind die seit Jahrhunderten geltenden Prinzipien wie Achtung der Einzelpersonen und ihrer Privatautonomie, der gesetzmäßig erworbenen Rechte, Vertragstreue, Schadensersatzpflicht bei Rechtsverletzung und Verbot von Arglist und Rechtsmiss brauch. Das Gesetzeswerk des BGB gilt als bedeutende wissenschaftliche Leistung des 19. Jahrhunderts. Corporate Social Responsibility (CSR) Der Begriff umschreibt den freiwilligen Beitrag eines Unterneh mens zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen (Compliance) hinausgeht. Er steht für sozialverantwortliches unternehmerisches Handeln in der eigent lichen Geschäftstätigkeit (Markt), über ökologisch relevante Aspekte (Umwelt) bis hin zu den Beziehungen mit Mitarbeitern (Arbeitsplatz) und dem Austausch mit den relevanten Anspruchsgruppen (Stakeholdern). Delikt Ein Delikt ist eine rechtswidrige Verletzung der Rechte eines anderen. Sie führt zum Schadens ersatzanspruch. Deliktsfähigkeit Deliktsfähig ist, wer für eine unerlaubte Handlung zivilrecht lich verantwortlich ist. Eigentumserwerb Die Erlangung des Eigentums an einer Sache. Eigentum an Grundstücken wird durch notariell beurkundete Einigung und Eintragung in das Grundbuch erlangt. Eigentum an beweg lichen Sachen wird durch Einigung und Übergabe erworben. Eigentumsvorbehalt Beim Eigentumsvorbehalt erfolgt die Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Kaufpreis zahlung. Einigung Übereinstimmung von Willenserklärungen. Enteignung Staatliche Maßnahme nach Art. 14 III Grund gesetz, die eine Entziehung konkreter Eigentums positionen zum Wohle der Allgemeinheit ermöglicht. Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Glossar 217Glossar Nu r z u Pr üf zw ck en Ei g nt um d s C .C . B u hn r V rla gs | |
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