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35 40 Zu beachten allerdings: Auch die Rechnung kann schon eine Mahnung enthalten. Wenn dort eindeu tig klargestellt ist, dass sie bis spätestens zu einem bestimmten Datum zu zahlen ist und danach Ver zugszinsen und gegebenenfalls auch Mahnkosten anfallen können, ist der Schuldner in der Pflicht. Ebenfalls möglich: Nach einer Regelung im Bürger lichen Gesetzbuch geraten Empfänger einer Rech nung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, wenn die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthält. nach: www.test.de und Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Oktober 2007, Aktenzeichen: III ZR 91/07 Aufgaben 1. Diskutieren Sie, ob folgende Aussagen eines Schuldners als eindeutige und endgültige Leistungsverweigerung zu interpretieren sind: a) „Freiwillig zahle ich auf keinen Fall, da werden sie schon klagen müssen.“ b) „Da ich von meinem Zulieferer noch keine Nachricht erhalten habe, wann die Ware eintrifft, kann ich Ihnen noch keinen Termin für die fällige Anlieferung der Ware nennen.“ c) „Sehr geehrter Herr V. Von dem gestern bei Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag über einen Benzinrasenmäher nehme ich hiermit Abstand. Da ich keine Verwendung für den Mäher habe, sehe ich den Vertrag als gegenstandslos an. Die Abholung meinerseits wird daher ebenso wie die Zahlung nicht mehr erfolgen.“ 2. Händler H verkauft am Montag dem K telefonisch einen am Tag zuvor besichtigten Gebraucht wagen für 12.000,– €. Sie vereinbaren, dass K diesen am Mittwoch abholen kann. Der nicht im Laden tätige Sohn des H nimmt am Dienstagabend ohne Wissen des H die Autoschlüssel und den Kraftfahrzeugschein dieses Wagens aus dem verschlossenen Safe und startet mit dem Fahrzeug für 8 Tage zu einem Trip nach Italien. K setzt am Mittwoch dem vom Ver schwinden des Fahrzeugs völlig überraschten H eine Frist bis Samstag, um ihm das Fahrzeug zu verschaffen. Da H seinen Sohn telefonisch nicht erreichen kann und dessen Ziel nicht kennt, kann er am Samstag das Fahrzeug – völlig schuldlos, wie er betont – nicht übereignen. Prüfen Sie, ob H sich im Lieferverzug befindet. 3. Erstellen Sie eine kurze Übersicht, in der Sie „Mahnung“, „Fristsetzung“ und „Zahlungsziel“ voneinander abgrenzen (M1, M2). 5.1 Verzögerte Leistung und Verzug des Schuldners 135 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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