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Aufgaben 1. Diskutieren Sie, ob in der Karikatur (E) ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. 2. Stellen Sie die besonderen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf übersichtlich dar. 3. Stützen Sie die Aussagen des Textes M2, wer Ersatz leisten muss, wenn etwas beschädigt wird oder verloren geht, mit den einschlägigen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 7.3 Verbraucherschutz bei besonderen Vertriebsformen E Shopping auf Distanz 39,1 % Interaktiver Handel 2013 Umsatz im Onlineund Versandhandel in Deutschland Umsatz 2013 So wird bestellt (Anteil am Umsatz in Prozent) Quelle: bvh 48,3 Mrd. € 71 13 6 10 klassischer VersandhandelOnlineHandel 39,1 9,2 © Globus 6254 per stationärem Internet Top-5-Waren des interaktiven Handels in Milliarden Euro Bekleidung Bücher Unterhaltungselektronik/E-Artikel Schuhe Bildund Tonträger 11,6 Mrd. € 5,3 4,0 3,4 2,9 % So wird bezahlt (Anteil am Umsatz in Prozent) Kauf auf Rechnung %38 24 19 19 digitale BezahlwegeSonstiges per Bankeinzug per mobilem Internet Sonstiges per Telefon Wer muss Ersatz leisten, wenn etwas beschädigt wird oder verloren geht? Ist die Paketsendung beim Nachbarn beschädigt worden oder verloren gegangen, so kommt es auf den so genannten Gefahrübergang an. Versenden Privatleute Paketsendungen, so geht die Gefahr, dass die Ware beschädigt wird oder verloren geht, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Paketzusteller auf den Empfänger über. Wird das Paket dagegen von ei nem Unternehmer im Rahmen der Erfüllung eines Kaufvertrages mit einem Verbraucher versendet, geht die Gefahr erst dann über, wenn der Privatkäu fer die Ware erhalten hat. Geht das Paket beim Nach barn verloren oder wird es beschädigt, so ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und der Unternehmer hat Haftungsansprüche gegen den Paketzustelldienst. Der Käufer kann vom Unternehmer den Kaufpreis erstattet verlangen. www.citynews-koeln.de, 18.12.2014 15 20 25 30 1657.3 Verbraucherschutz bei besonderen Vertriebsformen Stellen Sie die wesentlichen Aussagen der Grafik in einem zusammenhängenden Text dar. Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei g nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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