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145 25 30 35 40 Was sagen Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten (z. B. Einsteigen in ein Taxi) geschlossen werden. Im Internet können Verträge auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Dazu muss der Anbieter eine Reihe von Informationspfl ichten erfüllen. Zum Beispiel müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut einsehbar sein. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpfl icht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit „gratis“ geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpfl ichtiges Abo eingehen wollte. So hat das Amtsgericht Gummersbach in einem Urteil klargestellt: „Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, versteckten Hinweisen auf eine Vergütungspfl icht nachzugehen und erst nach Anklicken mehrerer Internetseiten das zu zahlende Entgelt, das immerhin einen Hauptbestandteil des Dienstvertrags darstellt, zu ermitteln. Die zu zahlende Vergütung muss vielmehr bereits bei Beginn des Registrierungsvorgangs klar und eindeutig erkennbar sein.“ Heiko Rittelmeier, www.computerbetrug.de (12.1.2011) 5 10 15 20 M 18 In die Falle getappt – welche Rechte hat man? M 19 Tipps gegen Internetabzocker Aufgaben 1. „Bei manchen Käufern schaltet sich vor dem Bildschirm der gesunde Menschenverstand ab“ – Erkläre, warum Konsumenten im Internet so sorglos einkaufen (M 16). 2. Bildet Beraterteams und beratet Bernd, Lena und Sven hinsichtlich der Rechtslage (M 17, M 18). 3. Entwickelt allgemeine Verhaltensregeln für einen sicheren Umgang mit dem Internet und gestaltet damit eine Broschüre für Verbraucher (M 19). 2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Konsum Jugendlicher 20 Du bekommst zunächst Rechnungen und Mahnungen. Zahlst du nicht, erhältst du Post von einem Inkassounternehmen, manchmal auch von Anwälten. Darin wird dir mit einer Strafanzeige gedroht und du wirst bedrängt, die Kosten zu zahlen. Teilweise fügen Inkassounternehmen ihrer Zahlungsaufforderung einen auf dich zugeschnittenen Klageentwurf bei. Das soll dich verunsichern und einschüchtern. Vor Zwangsvollstreckungen brauchst du keine Angst zu haben. Voraussetzung hierfür ist ein sogenannter Titel (Urteil, Mahnbescheid) und diesen haben die Abzocker in der Regel nicht. Wichtig! Unterschreibe nie eine Ratenzahlung, auch nicht ver5 10 15 bunden mit einem Schuldanerkenntnis. Wirf weder Mahnungen, die per Mail kommen, noch Briefe weg. Wende dich an deine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt. Kathrin Körber, Tipps gegen Internetabzocker, Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., o. J. (gekürzt) Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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