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139Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit M1 Der Prozess gegen Anna Padt in Dieburg von 1627 Das Kurfürstentum und Erzbistum Mainz zählt zwischen 1600 und 1631 mit etwa 1 000 Hinrichtungen zu den Zentren der deutschen Hexenverfolgung. 1627 wird die Witwe Anna Padt, die 27 Jahre verheiratet ist und drei Kinder hat, in Dieburg angeklagt. Das Verfahren gegen sie kommt wahrscheinlich durch die Bittschrift eines Mitbürgers an den kurfürstlichen Hofrat in 1. Bohnn: Wie die verhaftete Person heiße? 2. Bohnn: Wie alt sie sei? 3. Bohnn: Wie hoch ihr Vermögen sei? 4. Bohnn: Zu welcher Religion sie sich bekenne, von welchen Eltern sie stamme, wo sie geboren, getauft, aufgewachsen sei? [...] 9. Bohnn: Weil die Verhaftete von verschiedenen, teils hingerichteten, teils noch lebenden Personen als Mitschuldige angeklagt worden: ob sie des Lasters der Hexerei geständig sei? 10. Bohnn: Als sie auf ihrem Verneinen beharrt, hat man den Scharfrichter berufen und ihr die Peinlichen Instrumente [Folterwerkzeuge] vorzeigen lassen. 11. Bohnn: Wie und durch wen, auch wann und an welchem Ort, durch welche Mittel und in wessen Beisein sie zu diesem Laster verführt worden sei. [...] 13. Bohnn: Ob sie es nicht gemerkt, dass es mit dieser Erscheinung Betrug sei und bei welchem Zeichen sie den bösen Feind erkannt. [...] 1. Anna Padt (in der Niederschrift durch den Stadtschreiber Gerlach): Sagt, heiße Anna. 2. Anna: Wisse es nit, wie alt sie sei. 3. Anna: Sie habe Haus und Hof, ungefähr 8 Morgen Ackerland, 3 Wiesen und einige geringe Schulden. Ernährt sich sonst von ihrem Hafner [Töpferei] Handwerk […]. 4. Anna: Sei katholischer Religion, hier getauft, ihr Vater habe Hans Wintzig, und ihre Mutter, die aus der Dreieich gekommen, habe Magdalena geheißen, und sei vor Jahren hier auch dieses Lasters halber justifi ziert [hingerichtet] worden. [...] 9. Anna: Wollte zuerst nicht gestehen, dass sie eine Zauberin sei. […] Als ihr nun die anderen Geständnisse vorgehalten wurden, hat sie kläglich angefangen zu heulen und laut zu rufen; sagt, Gott im Himmel sollte es erbarmen, dass sie also fälschlich beschuldigt sei […]. 10. Anna: Hat darauf geschrien, sie wolle sich ans Kreuz schlagen lassen, das müsse Jesus erbarmen, dass sie also fälschlich belangt worden sei; sie wisse nichts; die Herren sollten ihre Seele bedenken. Darauf hat man den Scharfrichter sie [mit den Folterwerkzeugen] angreifen lassen und am rechten Schenkel ungefähr eines Vater Unsers lang beschrauben lassen. Darüber hat sie stets gerufen, die lieben Engel sollten ihr zu Hilfe kommen; bald darauf: sie wolle alles sagen. – Also hat der Meister wieder aufgeschraubt und sie hat Folgendes bekannt: 11. Anna: Sie sei durch ihre justifi zierte Mutter verführt worden; die hatte gesagt, sie wolle ihr einen Mann geben. Sie wisse nicht, wie alt sie damals gewesen sei; das sei im Haus, in der Stube zur Sommerszeit gewesen, und außer ihrer Mutter niemand dabei. [...] 13. Anna: Hab nit gleich gemerkt, dass es Betrug sei, bis er wieder zur Stube hinausgegangen, da hab sie gesehen, dass er Kuhfüße gehabt. [...] Mainz in Gang. Es beginnt auf Anordnung der Kurmainzer Räte am 16. Juni 1627. Durchgeführt wird es nach einem festgelegten Verhörschema von dem örtlichen Beamten mit dem Namen Bohnn. Anna Padt wird verurteilt und am 7. Juli 1627 hingerichtet. Hier ein Auszug aus dem überlieferten Prozessprotokoll vom Samstag, den 26. Juni 1627: Nu r z ur P rü fzw ec ke Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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