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Konfessionalisierung: die von der u Kirchenspaltung in der Mitte des 16. Jahrhunderts ausgelöste Umwandlung des mittelalterlichen u Christentums in eine Gesellschaft, in der sich verschiedene christliche Bekenntnisse (katholisch, evangelisch, u calvinistisch etc.) gegenüberstehen. Sie organisierten sich in unterschiedlichen Kirchen und bildeten eigene religiös-sittliche Lebenswelten aus. Konstitutionelle Monarchie: Regierungsform, in der die absolute Macht des Monarchen (u Absolutismus, u Monarchie) durch eine Verfassung (lat. constitutio) gesetzlich begrenzt wird. Ein u König steht zwar weiterhin an der Spitze des Staates, an der Gesetzgebung aber wirkt ein u Parlament mit (u Glorreiche Revolution, u Französische Revolution). Konsul (lat. consul): einer von zwei Inhabern des höchsten Staatsamtes in der Römischen u Republik. Die Konsuln wurden für ein Jahr gewählt und besaßen im Krieg den Oberbefehl über die Armee. Nach Augustus ernannten die römischen u Kaiser die Konsuln, gleichzeitig verloren sie ihre Rechte. Konzil (lat. concilium: Rat, Zusammenkunft): Versammlung kirchlicher Würdenträger, vor allem der u Bischöfe, die über Fragen von Kirche und Glaube beraten (u Christentum). Im 14. und 15. Jh. trat im Zuge der Kirchenreform die Frage auf, ob ein Gesamtkonzil unter bestimmten Bedingungen Entscheidungen treffen kann, denen selbst der u Papst unterworfen ist. Dieser Konziliarismus entstand aus der Situation des Großen Abendländischen Schismas, das nur durch gemeinsame Konzilien der verschiedenen Parteien aufl ösbar war. Nachdem das Papsttum einer Mitentscheidungsgewalt von Konzilien zunächst zugestimmt hatte (Konzil von Konstanz), wurde der Konziliarismus nach Stabilisierung der Papstherrschaft im 16. Jh. zugunsten der alleinigen Autorität des Papstes abgelehnt. Kreuzritter: eigentlich nur die adligen Teilnehmer an u Kreuzzügen (u Ritter). Diese stellten allerdings höchstens zehn Prozent der auf Kreuzfahrt gehenden Menschen. Deshalb spricht man besser neutral von „Kreuzfahrern“. Als sichtbares Zeichen hefteten sie sich ein Kreuz auf das Gewand (der mittelalterliche Ausdruck dafür war „das Kreuz nehmen“). Sie erhielten dadurch u Privilegien: Schutz des Besitzes während der Abwesenheit; Aufschub der Dienste für den Lehnsherrn (u Lehnswesen); Aufschub der Schulden und Zinszahlungen bis zur Heimkehr; Freiheit von Zöllen und Steuern. Allen Kreuzfahrern wurde u Ablass von Sündenstrafen gewährt. Kreuzfahrer fassten ihren Kampf für Christus (ihren geistigen Vater) und die bedrängten Christen (ihre Brüder und Schwestern) oft wie eine familiäre Blutrache auf (u Christentum). Diese äußerte sich auch in Judenmorden (u Pogromen), die mehreren Kreuzzügen vorausgingen. Kreuzzüge: von den u Päpsten ausgerufene Kriege gegen die Feinde des christlichen Glaubens (u Christentum). Den Teilnehmern wurde ein Nachlass (u Ablass) ihrer Sündenstrafen versprochen. Der erste Kreuzzug begann 1096, der letzte endeten im Orient 1291 nach der Rückeroberung Akkons durch die Muslime (u Islam). Der Name wird von dem Kreuz abgeleitet, mit dem sich die Teilnehmer kennzeichneten (u Kreuzritter). Später wurden auch Kriege gegen Abweichler von der römisch-katholischen Lehre als Kreuzzüge bezeichnet. Kurfürsten: die Fürsten, die den u König und u Kaiser des u Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation „küren“ (wählen) durften. Die u „Goldene Bulle“ von 1356 sah vier weltliche und drei geistliche Kurfürsten vor. Legitimation: Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung; Rechtfertigung von Herrschaft (u Demokratie, u Gottesgnadentum, u Volkssouveränität). Lehnswesen: Als Gegenleistung für die Aufstellung von Reitern (u Ritter) oder für die Übernahme bestimmter Dienste verliehen u Könige und Fürsten Grundbesitz oder einträgliche Ämter und Vorrechte an Gefolgsleute. Wer sie vergab, war Lehnsherr, wer sie erhielt u Vasall. Die Lehnsherren mussten ihre Vasallen beschützen. Diese schuldeten den Lehnsherren Dienste, Abgaben, Rat und Treue. Da Grundbesitz die Basis der Herrschaft war (u Grundherrschaft), gab es auch Vasallen als Lehnsherren. Die Zeit, in der Lehnswesen und Grundherrschaft die Grundlagen für wirtschaftliche und politische Macht bildeten, wird auch als u Feudalismus bezeichnet. Leibeigene: Im Gegensatz zum nur wirtschaftlich abhängigen Hörigen waren die Leibeigenen und ihre Familien im u Mittelalter auch persönlich vom Grundherrn (u Grundherrschaft) abhängig. Er durfte über sie richten. Leibeigene konnten nur mit seinem Einverständnis heiraten oder den Hof verlassen. Wenn das Land verkauft oder vererbt wurde, gehörten die Leibeigenen dem neuen Besitzer. Erst durch die u Französische Revolution wurde die Leibeigenschaft abgeschafft; in anderen Ländern blieb sie bis Mitte des 19. Jh. bestehen. Manufaktur (von lat. manu facere: mit der Hand machen): Werkstätte, in der viele Frauen und Männer gleichzeitig mit unterschiedlichen Arbeitsgängen (Arbeitsteilung) ein Produkt herstellen (z. B. Spielkarten, Porzellan und Uhren). Manufakturen prägten den u Merkantilismus. Mediatisierung: Von Napoleon veranlasste und 1803 vom Reichsdeputationshauptschluss festgelegte Unterstellung bisher reichsunmittelbarer u Ritter und Reichsstädte des u Heiligen Römischen 227Glossar Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V rla gs | |
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