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das Parlament einzuberufen, er konnte aber nur mit Mehrheit im Oberund Unterhaus Steuern erhöhen. Patrioten: Vaterlandsfreunde; Gegner des u Ständewesens und der u Privilegien des Klerus und des u Adels; sie traten für eine u Nationalversammlung ein. Patrizier (lat. patres: Väter): die Nachkommen der ältesten adligen Familien, die zu Beginn der Römischen u Republik allein regierten (u Adel, u Aristokratie). Sie übernahmen die wichtigsten Staatsaufgaben und stellten die Priester. Gegen ihre Macht kämpften seit dem 5. Jh. v. Chr. die u Plebejer, also die römischen Bürger, die keine Patrizier waren. Sie bekamen erst nach den u Ständekämpfen um 287 v. Chr. dieselben Rechte wie die Patrizier. Nach ihnen wurden die angesehenen und reichen Familien in den mittelalterlichen Städten (u Mittelalter) ebenfalls Patrizier genannt. Sie stellten zunächst allein die Mitglieder des Rates und besaßen die politische Führung in den Städten. Pilgerfahrt: Reise zum Zweck des Besuches einer heiligen Stätte. Pilgerreisen führten nach Jerusalem, Bethlehem und Nazareth, nach Rom oder zum Grab des Apostels Jakobus im nordwestspanischen Santiago de Compostela. Pilgerfahrten erlebten ihren Höhepunkt vom 11. bis zum 13. Jh. Die u Kreuzzüge gelten als „bewaffnete Pilgerfahrten“. Plebejer (lat. plebs: Menge, Volk): im alten Rom die römischen Bürger, die keine u Patrizier waren. In den u Ständekämpfen forderten sie die Gleichstellung mit den Patriziern. Pogrom (russ: Zerstörung, Verwüstung): im 19. Jh. auch in andere Sprachen übernommener Begriff für gewaltsame Ausschreitungen gegen religiöse oder ethnische Gruppen, besonders gegen Juden (u Judentum). Polis: zunächst die griechische Bezeichnung für eine Burg und die dazugehörige Siedlung, ab etwa 800 v. Chr. für einen Stadtstaat, der aus einem städtischen Zentrum und Umland bestand. Das Zentrum war geschützter Wohnort, Sitz der Regierung und Mittelpunkt der religiösen Feiern. Im Umland wurde die Nahrung für die Einwohner angebaut. Im 5. Jh. v. Chr. gab es rund 700 griechische Stadtstaaten (Poleis). Polytheismus (griech. poly: viel; theos: Gott): Glaube an viele Götter. Die alten Griechen und Römer verehrten zahlreiche Götter. Das Gegenteil zum Polytheismus ist der u Monotheismus. Primat (lat. primus: erster; primatus: erste Stelle, erster Rang): Vorrangstellung des u Papstes als Inhaber der obersten Kirchengewalt. Privilegien: Vorund Sonderrechte, die einer einzelnen Person oder einer Personengruppe, vom u Mittelalter bis ins 19. Jh. vor allem dem u Adel und Klerus zustanden. Den (Fern)Kaufl euten gewährten die Herrscher etwa Zollbefreiungen oder Handelsvorrechte, da sie vom wirtschaftlichen Aufschwung der Städte profi tierten. Puritaner (von lat. puritas: Reinheit): Selbstbezeichnung der Angehörigen einer strenggläubigen protestantischen u Konfession in England und Schottland, die vor allem durch den Reformator Jean Calvin geprägt wurde (u Calvinismus). Sie gerieten im 16. Jh. in Konfl ikt mit der anglikanischen Staatskirche und wanderten zum Teil nach Nordamerika aus. Quäker: protestantische Sekte, die sich auf die Gleichheit aller Menschen beruft. Aus ihrem Religionsverständnis heraus lehnen sie Eid, Kriegsdienst und Sklaverei (u Sklaven) sowie kirchliche und staatliche Autoritäten ab. Sie wurden daher in Europa zeitweise verfolgt und wanderten nach Nordamerika aus. Quellen: Texte, Bilder, Gegenstände (Überreste) und mündliche Überlieferungen, aus denen wir Kenntnisse über die u Geschichte gewinnen. Sie sind die Grundlage für die Geschichtsschreibung. Reformation (von lat. reformatio: Wiederherstellung, Zurückformung): von Martin Luther ausgehende Bewegung, die eine Glaubensreform zum Ziel hatte und in einer Spaltung der katholischen Kirche in verschiedene Glaubensbekenntnisse (u Konfessionen) endete (u Kirchenspaltung). Regalien (lat. regalis: königlich): besondere Rechte der u Könige im u Mittelalter, dazu zählten u. a. das Recht an Zöllen, das Münzrecht, das Recht, Marktprivilegien zu erteilen, oder das Schutzrecht gegenüber Juden (u Judentum). Diese Rechte ließen sich die Könige bezahlen. Reichskirche: Die mittelalterlichen deutschen u Könige stellten die Kirche in den Dienst des Reiches. Sie setzten dazu u Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen in ihre Ämter ein (u Investitur) und übertrugen ihnen Land aus dem Königsgut als Lehen (u Feudalismus, u Lehnswesen). Diese hatten damit nicht nur geistliche Aufgaben zu erfüllen, sondern waren auch zu Diensten und Heeresfolge im Reich verpfl ichtet. Im 11./12. Jh. trug der u Investiturstreit zum Zerfall dieser Verhältnisse bei. Reichsstände: reichsunmittelbare, d. h. dem u Kaiser des u Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation direkt unterstellte geistliche und weltliche Herrscher, die über eigene Territorien (u Territorialstaaten) verfügten, sowie die freien Reichsstädte. Die Reichsstände hatten Sitz und Stimme im Reichstag und tagten in drei Kollegien (Kurien): dem Kurfürstenrat (u Kurfürsten), dem Reichsfürstenrat und dem Rat der Reichsstädte. 229Glossar Nu r z ur P rü fzw ec ke Ei ge nt um d es C .C . B uc h er V er la gs | |
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