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104 5 Der Euro – Chancen und Grenzen der Gemeinschaftswährung M 13 Stabilitätsund Wachstumspakt – die Bedingungen zur Euro-Einführung Konvergenz Annäherung, Aufeinanderzustreben; hier: Annäherung der in den Kriterien erfassten Wirtschaftsdaten Bereits im Vertrag von Maastricht (1991) wurde von den damals 12 Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a. die Einführung der gemeinsamen Währung „Euro“ beschlossen. Alle Länder der EU sollten (unabhängig von der Währung) die vier sogenannten „Konvergenzkriterien“ erfüllen: • jährliche Neuverschuldung max. 3 % des BIP, Staatsverschuldung gesamt max. 60 % des BIP • Inflationsrate nicht mehr als 1,5 % über denen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten • Wechselkursänderung der alten Währung zum Euro zwei Jahre vor dessen Einführung max. 15 % • Zinssatz langfristiger Staatsanleihen max. 2 104 % über dem der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflation Diese Regelung ist in § 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEU) eingegangen und beruht auf § 126 AEU, wonach alle „Mitgliedstaaten […] übermäßige öffentliche Defizite“ vermeiden müssen. Die Konvergenzkriterien sind in den sog. „Stabilitätsund Wachstumspakt“ (2005) aufgenommen und vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrisen mehrerer Euro-Länder 2011 weiter verschärft worden: • Neben der kurzfristigen Defizitgrenze von jährlich 3 % ist das mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts formuliert. • Länder mit mehr als 60 % Staatsverschuldung eines Jahres-BIP müssen jährlich 5 % der Differenz zwischen ihren Schulden und der Defizitgrenze abbauen. Bei mehrfachem Verstoß gegen die Konvergenzkriterien oder bei Täuschungen im Rahmen der Haushaltsstatistik soll die Europäische Kommission einen Plan zum Defizitabbau verlangen und es sollen Sanktionen automatisch verhängt werden (u.a. Strafzahlungen zwischen 0,2 und 0,5 % des BIP an die EU). Diese Sanktionen treten in Kraft, wenn sie nicht vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit (seit 2007: 55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren müssen) abgelehnt werden. Der Euro soll in allen EU-Ländern automatisch die alte Währung ablösen, die die Konvergenzkriterien erfüllen und deren Inflationsrate sich in den Jahren vor der Euro-Einführung innerhalb der Spannbreite der Euro-Länder bewegt. Allerdings sicherten sich Großbritannien und Dänemark eine sog. „Opt-out-Regelung“, d.h. sie können trotz erfüllter Kriterien ihre alte Währung behalten. Der Euro wurde 1999 als Buchund 2002 als Bargeld eingeführt. [2016] besteht die Euro-Zone aus 19 EUStaaten. Ausgegeben wird der Euro allein von der 1998 gegründeten Europäischen Zentralbank (EZB). Oberstes Ziel der Notenbank ist Preisniveaustabilität. Autorentext 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 Karikatur: Jan Tomaschoff / Baaske Cartoons, 2010 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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