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108 5 Der Euro – Chancen und Grenzen der Gemeinschaftswährung 5.2 Akteure und Entwicklungstendenzen des Euro-Raums 5.2.1 Ist die EZB der Stabilitätsanker für den Euro? M 1 Die Aufgabe der EZB Karikatur: Paolo Calleri, 5.6.2014 M 2 Die rechtliche Grundlegung der Europäischen Zentralbank Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) § 125 (1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen öffentlichrechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein […]. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein […]. § 127 (1) Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (im Folgenden „ESZB“) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union [...]. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb […]. Mario Draghi, EZB-Präsident seit November 2011 5 10 15 20 25 30 Originaltitel der Karikatur: „Verbraten – EZB senkt Leitzins auf 0,15%“ Konjunktur Zyklische Schwankungen (vier Phasen: Aufschwung, Boom, Abschwung, Rezession) der gesamtwirtschaftlichen Aktivität/der Ausschöpfung des Produktivitätspotenzials einer Volkswirtschaft (ablesbar u. a. in Beschäftigung, Preisen, Produktionsmenge). Wichtigster Indikator ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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