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10 1 „Einheit in Vielfalt“? Wir in Europa ... Vier Freiheiten des Binnenmarktes Mit dem Vertrag von Maastricht wurde zum 1. Januar 1993 der Europäische Binnenmarkt vollendet, der vor allem durch seine Vier Freiheiten konstituiert wird: • Freiheit des Warenverkehrs • Personenfreizügigkeit • Dienstleistungsfreiheit • Freier Kapitalund Zahlungsverkehr (vgl. hierzu auch Kapitel 4.1) M 3 Die Unionsbürgerschaft – eine europäische Staatsbürgerschaft? Jeder Angehörige eines Mitgliedstaates ist automatisch auch Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit, ersetzt sie aber nicht. Damit wurde das schon zuvor vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Recht jedes Unionsbürgers festgeschrieben, sich in der EU frei bewegen und aufhalten zu können, ohne sich dabei auf eine Erwerbstätigkeit berufen zu müssen. Der Maastrichter Vertrag begründete auch das aktive und passive Wahlrecht bei Europaund Kommunalwahlen. Schließlich wurde mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls der diplomatische und konsularische Schutz verbessert, indem Unionsbürger das Recht erhielten, alle Mitgliedstaaten, die in einem Drittland vertreten sind, um Hilfe zu bitten, wenn ihr eigener Mitgliedstaat dort nicht vertreten ist. Der Vertrag von Amsterdam schließlich erweiterte die Rechte der Unionsbürger durch die Aufnahme eines Verbots von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. […] Trotz der Institution der Unionsbürgerschaft besitzt die EU keinerlei Kompetenzen, welche die nationalen Staatsbürgerschaftsregeln antasten könnten. Sandra Lavenex, Unionsbürgerschaft, www.bpb.de, 30.9.2015 Nennen Sie die Errungenschaften der EU (M 2/M 3), die der Austauschschüler und seine Gastgeber (M 1) nutzen. Unterscheiden Sie dabei zwischen den Betrachtungsebenen „Bürgerrechte“, „Wirtschaft“ und „Kultur“. a) Arbeiten Sie die Vorstellungen eines „gemeinsamen Europas“ heraus, die im Erfahrungsbericht des Austauschschülers (M 1) angesprochen werden. b) Setzen Sie diese Vorstellungen zu den alltäglichen Vorteilen (M 2, M 3) der europäischen Integration in Beziehung. „Das vereinte Europa ist heute eine ((zu) wenig gewürdigte) alltägliche Selbstverständlichkeit!“ Diskutieren Sie diese These auf der Basis Ihrer bisherigen Ergebnisse. Aufgaben 5 10 15 20 25 30 Die Staatsbürgerschaft bezeichnet ein Rechtsund Schutzverhältnis zwischen einer natürlichen Person und einem Staat, aus dem sich für den Inhaber der Staatsbürgerschaft bestimmte Rechte (Partizipationsrechte, z. B. Wahlrecht; Schutzrechte, z. B. soziale Sicherung) sowie bestimmte Pflichten (z. B. Steuerpflicht, Wehrpflicht) ergeben. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wird von Staaten unterschiedlich geregelt. Prinzipiell lassen sich das Abstammungsrecht (ius sanguinis = lat. Recht des Blutes) und das Territorialprinzip (ius soli = lat. Recht des Bodens) unterscheiden. Nach: Klaus Schubert, Martina Klein, Das Politiklexikon, Bonn (bpb) 2011, S. 283 Staatsbürgerschaft Info Erklärfilm zur Europäischen Union Mediencode: 73017-08 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d s C .C . B uc h er V er l gs | |
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