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12 1 „Einheit in Vielfalt“? Wir in Europa ... M 3 Salz im Gebäck – europäische Regelungen für alle Lebensbereiche? Weich oder knusprig, mit viel Salz oder wenig – über die richtige Beschaffenheit der Brezn gehen die Meinungen seit jeher auseinander. Jetzt beschäftigt sich auch die EU mit dem Gebäck. Matthias Wiemers, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks [erklärt]: „Die Europäische Union will Nährwertprofile für verschiedene Lebensmittelgruppen erstellen. Dazu gehört, dass der Salzgehalt im Gebäck auf zehn Gramm pro Kilo Brot beschränkt werden soll. Wenn mehr drin oder drauf ist, würde das Produkt nicht mehr als gesund eingestuft. Das deutsche Brot und die Brezn wären davon auf jeden Fall betroffen: Sie enthalten im Schnitt etwa 15 Gramm Salz pro Kilo. Für die Bäcker würde das einen erheb lichen Imageverlust bedeuten. Bestimmt würden einige über eine Änderung ihrer traditionellen Rezepturen nachdenken. Weniger Salz bedeutet aber einen erheb lichen Geschmacksverlust, den man nur mit Zusatzstoffen wie Geschmacksverstärkern ausgleichen könnte – und das wäre bestimmt nicht im Interesse der Konsumenten.“ (bre) Süddeutsche Zeitung, 12.2.2009 M 4 Das Subsidiaritätsprinzip – klare Regeln für die Kompetenzverteilung? Bergmoser + Höller Verlag AG© Formel für ein bürgernahes Europa: Subsidiarität nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union Darf die Europäische Union überhaupt tätig werden? Die EU darf nur innerhalb der Zuständigkeiten tätig werden, die ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen ausdrücklich übertragen wurden. In welchem Umfang darf sie tätig werden? Wo die EU nicht allein zuständig ist, darf sie nur tätig werden, wenn ein Ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann als in den einzelnen Mitgliedstaaten (Subsidiaritätsprinzip). Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln? Die nationalen Parlamente überprüfen jeden Entwurf der EU-Gesetzgebung auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und geben ihre Stellungnahme dazu ab. Wird gegen das Prinzip verstoßen, können die Mitgliedstaaten, auch im Auftrag ihrer Parlamente, beim Europäischen Gerichtshof Klage dagegen erheben. Ihre Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen. ZAHLENBILDER 714 025 a) b) Für die Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Föderation ist das Subsidiaritätsprinzip sicherlich das richtige Leitbild. Nur solche Aufgaben, die wirklich eine Lösung auf der Ebene der Föderation [der EU] erfordern, sollten ihrer Kompetenz [Zuständigkeit] unterstehen. Die Zuweisung von Kompetenzen an die europäische Ebene sollte primär dann erfolgen, wenn die zu lösenden Probleme globalen, europaweiten oder grenzüberschreitenden Charakter haben, wie häufig in der Handelsund Umweltpolitik, oder dann, wenn eine gemeinsame Politik erhebliche politische Vorteile nach innen und außen bringt, wie etwa bei der Gemeinsamen Außenund Sicherheits5 10 15 20 25 5 10 15 Enthält die Brezn zu viel Salz? Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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