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48 3 Gesetzgebung in der EU – am Beispiel der CO2-Neuwagenverordnung K O M P E TE N ZE N A N W E N D E N Die Initiative der Europäischen Kommission zu einer Elektroschrott-Richtlinie und die Reaktion der Verbände Entscheidungsfindung zur „Elektroschrott-Richtlinie“ Künftig soll in jedem Land der Europäischen Union mehr Elektroschrott eingesammelt werden. Das von der Kommission vorgeschlagene Sammelziel: mindestens 65 Prozent der Geräte, die in den vergangenen zwei Jahren auf den Markt des Mitgliedstaates gebracht wurden [bis dahin durchschnittlich 4 kg/Einwohner pro Jahr]. Berechnet wird diese Quote anhand des Gewichts der Geräte, gelten soll sie ab dem Jahr 2016. […] Kritik an der Sammelquote Das langwierige Gesetzgebungsverfahren gibt Lobbyisten Zeit, auf die Ausgestaltung einzuwirken. So fordert etwa der Deutsche Industrieund Handelskammertag (DIHK) gemeinsam mit seinem Pendant aus Österreich, der Wirtschaftskammer (WKÖ), die Europäische Union auf, die Revision der beiden Richtlinien „wirtschaftsverträglich auszugestalten“. […] Die Verbände fordern, die Novellen „deutlich zu vereinfachen“ und zu „entbürokratisieren“. „Wir vertrauen darauf, dass die Abgeordneten Regelungen schaffen, die den Umweltschutz weiterbringen, nicht aber eine Bürokratie und Kostenspirale in Gang setzen wollen“, sagte Stephan Schwarzer, Umwelt-Abteilungsleiter bei der WKÖ. […] Zu [den] Kritikpunkten zählt die Sammelquote. Sie ist für die Organisationen „nicht nachvollziehbar“ und „unrealistisch“. Die derzeit gültige Gesetzeslage verlangt, dass in allen EU-Ländern durchschnittlich mindestens vier Kilogramm Altgeräte pro Einwohner pro Jahr gesammelt werden. Deutschland übertrifft diese Vorgabe deutlich; im Jahr 2006 wurden 8,6 Kilo Elektroschrott pro Kopf gesammelt. Das entspricht einer Quote von ungefähr 40 Prozent. 65 Prozent seien deshalb „zu ambitioniert“, finden die Verbände. […] DIHK und WKÖ treten zudem dagegen ein, dass EU-Staaten die Hersteller von Elektro-Geräten verpflichten sollen, die kompletten Kosten für die Rücknahme von Altgeräten zu finanzieren. In Deutschland und Österreich übernehmen bisher die Kommunen die Sammlung von Altgeräten an kommunalen Sammelstellen, die Hersteller übernehmen anschließend die Entsorgung. Das bestehende System sei „bewährt“, ein neues hingegen mit „unnötigen Zusatzkosten“ für Hersteller und Verbraucher verbunden, so die Verbände. […] Der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) ist hingegen der Ansicht, dass die in Deutschland gewählte Variante der Sammlung, bei der sich Hersteller und Bürger die Entsorgungskosten teilen, abgeschafft werden sollte. Stattdessen sollten die Hersteller die Ausgaben für die Sammlung von Altgeräten komplett tragen […]. Oliver Bilger, Ärger um Kleingeräte, Süddeutsche Zeitung, 18.1.2010 Die Position des Europäischen Parlaments zur Kommissions-Initiative Bis 2016 sollen die EU-Länder laut Forderung des Umweltausschusses des EU-Parlaments sicherstellen, dass 85 Prozent aller im Abfall gelandeten Elektrozahnbürsten, Zum supranationalen Regelungsbedarf bei Elektroschrott, vgl. Kap 1.2. Elektroschrott 5 10 30 35 40 45 50 55 60 65 70 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc h er V rl gs | |
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