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52 3 Gesetzgebung in der EU – am Beispiel der CO2-Neuwagenverordnung a) Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Lissabon), Art. 17 Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet. Der Rat nimmt, im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten, die Liste der anderen Persönlichkeiten an, die er als Mitglieder der Kommission vorschlägt. Diese werden auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten […] ausgewählt. Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außenund Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. www.dejure.org b) Machtpolitische Konflikte um die Auswahl des Kommissionspräsidenten [Die vertraglichen Regeln lassen] der Politik erheblichen Interpretationsspielraum. In Brüssel hat sich zunächst die Auffassung des Parlaments durchgesetzt. Nach Zögern haben alle größeren europäischen Parteifamilien eigene Spitzenkandidaten […] für die Europawahl aufgestellt. Damit haben sie sich unzweideutig dafür ausgesprochen, dass der Spitzenkandidat […] der Partei, welche die Wahlen gewinnt, Kommissionspräsident […] wird. Mit Zustimmung ihrer nationalen Parteiführungen, also in vielen Fällen auch der Staatsund Regierungschefs, machen in erster Linie die Kandidaten der beiden großen Fraktionen mit diesem Anspruch europaweit Wahlkampf. […] [D]ie Fraktionen der EVP und SPE [haben] bekräftigt, auch bei einem knappen Wahlsieg den Spitzenkandidaten der dann größten Fraktion als nunmehr demokratisch legitimiert zum Kommissionspräsidenten wählen zu wollen. Mit ihrer Berufung auf die demokratische Legitimation verfolgen die Fraktionen im EP [Europäisches Parlament] aber auch ein klares machtpolitisches Ziel: Durch die Wahl des Kommissionspräsidenten soll die Kommission dauerhaft an eine Parlamentsmehrheit gebunden und so das politische System der EU parlamentarisiert werden [vgl. Kap. 3.2.2]. Nicolai von Ondarza, Mehr als nur Spitzenkandidaten, SWP-aktuell 36, Berlin 2014 M 3 Europäisches Parlament und nationale Regierungen – wer bestimmt die Kommission? M 4 Sieg des Parlaments? Die Wahl des Kommissionspräsidenten 2014 5 10 15 20 25 30 5 10 15 20 25 30 5 10 Verkleinerung der Kommission Der Lissabonner Vertrag sieht eine Verkleinerung der Kommission auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten zum 1.11.2014 vor, die jedoch bis auf weiteres durch die Anwendung einer Ausnahmeklausel und eines entsprechenden einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Jean-Claude Juncker wird neuer EU-Kommissionspräsident. Für den früheren luxemburgischen Regierungschef stimmten in Straßburg 422 Abgeordnete, 250 votierten gegen ihn, wie Parlamentspräsident Martin Schulz mitteilte. Demnach enthielten sich 47 Parlamentarier. Notwendig war eine Mehrheit der Mandate – also 376 JaStimmen. Juncker kann damit Nachfolger [von] José Manuel Barroso werden, dessen Mandat am 31. Oktober ausläuft. […] Schulz wünschte Juncker viel Erfolg und gab ihm mit auf den Weg, er solle sich nicht nur über seine Unterstützer im Parlament, sonJean-Claude Juncker, luxemburgischer Poli tiker, seit dem 1.11.2014 Präsident des Europäischen Kommision Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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