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54 3 Gesetzgebung in der EU – am Beispiel der CO2-Neuwagenverordnung 3.2.2 Das Europäische Parlament – ein (un)vollständiges Parlament? M 6 Die europäische Volksvertretung – das EU-Parlament Dem Rat, also der Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten, steht das Europäische Parlament als weitestgehend gleichberechtigter Gesetzgeber und Vertreter der „Union der Bürger“ gegenüber. Das Parlament wird [seit 1979] in allen Mitgliedstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt […]. Die Abgeordneten werden auf nationalen Parteilisten gewählt. In Deutschland hat man beispielsweise die Wahl zwischen der Liste der CDU, der SPD, von Bündnis 90/ Die Grünen, der Partei DIE LINKE oder der CSU (nur in Bayern). Auch kleinere Parteien, die im Deutschen Bundestag nicht vertreten sind, nehmen an den Europawahlen teil. Ihre Chancen sind dabei größer als bei den Bundestagswahlen, da das Bundesverfassungsgericht […] [2013] die im Wahlgesetz verankerte Drei-Prozent-Sperrklausel aufgehoben hat. […] Das Wahlsystem ist [jedoch] in den EU-Staaten nicht einheitlich. […] Im Europäischen Parlament schließen sich die Abgeordneten zu politischen Fraktionen zusammen [vgl. Info S. 55]. Das Parlament wird von einem Präsidenten geleitet, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Eckart D. Stratenschulte, Europäisches Parlament, www.bpb.de, 1.4.2014 Bundeszentrale für politische Bildung, 2010, www.bpb.de schriftliche oder mündliche Anfragen stellen Haushaltsplan beraten und ändern Kommission Entlastung erteilen Haushaltsplan ablehnen Haushaltsplan zustimmen Ausgaben überwachen Haushalt Europäisches Parlament Arbeitsprogramm der Kommission prüfen Gesetzesvorschläge von Kommission einfordern Mitarbeit und Mitentscheidung (je nach Politikbereich und Verfahren)Bürgerpetition prüfen Zustimmung zu internationalen Abkommen Untersuchungsausschuss einsetzen Misstrauensantrag stellen Berichte prüfen Kontrolle Gesetzgebung Kommissionspräsident wählen Kommission und Hohen Vertreter für Außenund Sicherheitspolitik billigen oder ablehnen 5 10 15 20 25 Bundeszentrale für politische Bildung, 2010, www.bpb.de, CC by-nc-nd/3.0/de Befugnisse und Aufgaben Nu r z u Pr üf zw ec ke Ei ge nt um d es C .C . B uc h r V er la gs | |
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