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58 3 Gesetzgebung in der EU – am Beispiel der CO2-Neuwagenverordnung M 11 Das Europa der Regierungen: der Ministerrat M 12 Legitim und effizient? Die Abstimmungsregeln im Ministerrat [Der] Rat der Europäischen Union […] [besteht aus je einem Minister der derzeit 28 Mitgliedstaaten. Je nach Fachgebiet kommen die zuständigen Minister, also beispielsweise die Außenminister oder die Agrarminister, zusammen. Insgesamt gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. […] Der Rat lenkt die Arbeit der Europäischen Union und ist – bis auf wenige Ausnahmen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – der Gesetzgeber der EU. […] Die jeweilige Präsidentschaft [wechselt halbjährlich,] koordiniert die Arbeit des Für politische Fragen war in vielen Bereichen lange Einstimmigkeit erforderlich – ein klassisches intergouvernementales Element. Im Laufe des Integrationsprozesses hat sich die Zahl der Themenfelder, in denen mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, jedoch ständig erhöht. […] In einer sich ständig erweiternden Union konnte nur so die Entscheidungsund Handlungsfähigkeit gewährleistet werden. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde dieser Trend fortgesetzt […]. Zu den Feldern, die bis heute in der Einstimmigkeit verbleiben, gehören die Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik, die Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens sowie die Steuerharmonisierung. Kennzeichnend für die qualifizierte Mehrheit war bis zum Vertrag von Lissabon eine Abstimmung mit gewichteten Stimmen. Rates und führt den Vorsitz bei den Ratssitzungen – allerdings nicht bei den Außenministern, dort hat die Hohe Vertreterin für die Außenund Sicherheitspolitik der Union diese Position inne. Zudem erarbeitet jede Präsidentschaft eigene Schwerpunkte und setzt sie auf die Tagesordnung. Dies führt zu einer nicht zu übersehenden Diskontinuität in der Arbeit des Rates, auch wenn dort vieles auf Arbeitsebene beständig weitergetrieben wird. Eckart D. Stratenschulte, Rat der Europäischen Union, www.bpb.de, 1.4.2014 Die Stimmgewichte wurden dabei degressiv-proportional gemäß ihrer Bevölkerungszahl an die Mitgliedstaaten verteilt. […] Dieses System […] hat sich […] blockadeanfällig erwiesen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde es durch die „doppelte Mehrheit“ ersetzt. Demnach braucht es für eine qualifizierte Mehrheit im Rat 55 Prozent der Mitgliedstaaten [mind. 15 in der EU28], die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die kleineren Staaten setzten dabei die Klausel durch, dass mindestens vier Staaten notwendig sind, um eine Entscheidung zu verhindern. Damit sollte eine Sperrminorität der drei großen Länder Deutschland, Frankreich und Großbritannien verhindert werden. […] Werner Weidenfeld, Die Europäische Union, Paderborn 2013, S. 134 f. Welcher Rat? Im Vertrag von Lissabon wird dieses Organ schlicht „Der Rat“ genannt. Um Verwechslungen mit dem Europäischen Rat (institutionalisiertes Gipfeltreffen der Staatsund Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten) zu vermeiden, sind auch die Bezeichnungen „Rat der EU“, „Rat der Union“ oder auch „Ministerrat“ gängig. Die letzte Bezeichnung ist wohl die eindeutigste Bezeichnung, die auch in diesem Schulbuch verwendet wird. 5 10 5 10 15 20 15 20 25 30 35 Arbeiten Sie die Kritik an europäischen Entscheidungsprozessen heraus (M 10). Fassen Sie die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse sowie die Arbeitsweise des Rates der EU (Ministerrat) in Form eines Steckbriefes zusammen (M 11, M 12). a) Analysieren Sie die Entscheidungsregeln und Mehrheitsverhältnisse im Ministerrat. b) Nehmen Sie zur Konstruktion und Machtposition des Ministerrates unter Berücksichtigung der Kategorien Effizienz und Legitimität begründet Stellung. Aufgaben „Doppelte Mehrheit“ in der Praxis Das Abstimmungsverfahren des Vertrages von Lissabon kam im Zuge einer wichtigen Entscheidung im Ministerrat der Innenminister zur Anwendung, als am 21.9.2015 über die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen abgestimmt wurde. Gegen die Stimmen Ungarns, Tschechiens, der Slowakei und Rumäniens wurde eine Quotenregelung beschlossen, deren Umsetzung sich in der Folgezeit diejenigen Regierungen, die mit Nein gestimmt hatten, zum Teil widersetzten. p siehe auch Kap. 6 (Europäische Flüchtlingspolitik) Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um es C .C . B ch ne r V er la gs | |
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