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64 3 Gesetzgebung in der EU – am Beispiel der CO2-Neuwagenverordnung M 20 Die Grenzen einer „guten Idee“ Bürgernäher sollte die Europäische Union werden. „Giving Citizens a Say“ – den Bürgern eine Stimme geben, so bewirbt die Europäische Kommission das Instrument. Es geht um die Europäische Bürgerinitiative (EBI) und beim Start vor drei Jahren wurde sie noch als „neues Kapitel der europäischen Demokratie“ bejubelt. Drei Jahre später fällt die Bilanz folgendermaßen aus: Von insgesamt 51 Initiativen konnten nur drei genügend Unterstützer mobilisieren. […] Jeder Bürger kann seit 2012 eine Initiative bei der EU-Kommission registrieren. Aber bereits da beginnen die Schwierigkeiten. Das mussten kürzlich die Organisatoren der Initiative gegen die umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP und Ceta feststellen. Die EU-Kommission lehnte diese mit einer juristisch umstrittenen Argumentation ab: die Verhandlungsmandate seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte [und somit nicht Gegenstand der EBI]. So wie den TTIP-Gegnern ergeht es den meisten Initiativen: Sie scheitern bereits an der Registrierung. […] Die [bisher erfolgreichen] Beispiele offenbaren die Schwächen der Europäischen Bürgerinitiative: Sie kann ein sinnvolles Anliegen haben, sie kann aber auch von dubiosen Aktivisten eingesetzt werden. Die Initiative „One of Us“ unterstützten auch fundamental-christliche Abtreibungsgegner und selbsternannte Lebensschützer, die sich im Sinne der US-amerikanischen ProLife-Bewegung verstehen. Sie verweigern der schwangeren Frau jegliches Selbstbestimmungsrecht. […] Europawissenschaftler Janning hält die Auflagen für angemessen. Er sieht das Instrument als eine von mehreren Möglichkeiten, am politischen Prozess teilzunehmen. Allerdings sei das Potential der Bürgerinitiative zu Beginn überverkauft worden. „Dass aus einer guten Idee einzelner EU-Bürger aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten eine Initiative wird, die zu einem Gesetzgebungsvorschlag der Kommission führt, ist ein frommer Wunsch, beschreibt aber nicht die Realität.“ Denn bislang hat noch kein Privatbürger eine Initiative erfolgreich abgeschlossen. Hinter den obigen Beispielen stehen Organisationen, die Kampagnen-Erfahrung haben. Im Fall von Right2Water sogar ein bestehendes europaweites Netzwerk, nämlich der Europäische Gewerkschaftsverband des öffentlichen Dienstgewerbes, zu dem in Deutschland Verdi gehört. Interessant findet Janning auch, welche Dinge die EBI gerade nicht leisten kann. Die Initiative muss sich im Rahmen der Befugnisse der Europäischen Kommission bewegen. Die Bürger können also zum Beispiel nicht den mächtigen Ministerrat auffordern, seine Geschäftsordnung zu ändern. Und zwar dahingehend, dass die Gesetzgebungsentscheidungen des Rates in öffentlicher Sitzung getroffen werden. Kathrin Haimerl, www.sueddeutsche.de, 12.4.2015 Die EBI „One of Us“ wurde von Abtreibungsgegnern betrieben, die die EU-Kommission dazu aufforderten, die öffentliche Finanzierung von Aktivitäten zu stoppen, die zur Tötung von Embryonen führen könnten (z.B. medizinische Forschung, Schwangerschaftskonfliktberatung). Beschreiben Sie die Ziele und Verfahrensschritte der EBI (M 18). a) Erläutern Sie den – möglichen – politischen Nutzen einer (erfolgreichen) EBI (M 19, M 20). b) Arbeiten Sie die Grenzen der EBI als Instrument der politischen Partizipation innerhalb der EU heraus (M 20, M 18). Die 2012 eingeführte EBI markiert „ein neues Kapitel der europäischen Demokratie“ (vgl. M 20, Zeile 7 f.). Erörtern Sie diese These. Aufgaben zu Aufgabe 1 Stellen Sie die Ziele, den Verlauf sowie den politischen Erfolg bzw. Einfluss einer ausgewählten EBI in einem Referat vor. zu Aufgabe 2 a Gehen Sie dabei auch auf die EU-Institutionen, die durch die EBI angesprochen werden, und ihre Rolle im politischen Entscheidungsprozess ein. Entwickeln Sie ein eigenes Konzept einer EBI. Wählen Sie hierfür zunächst einen für Sie relevanten Themenbereich aus und formulieren Sie Ihre politischen Ziele. Skizzieren Sie abschließend eine Kampagne, die „Ihre“ EBI zum Erfolg werden lässt. 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt u d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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